Datenschutz in den USA

Warum Amazon im US-Apothekenmarkt scheitern könnte

Berlin - 04.07.2018, 07:00 Uhr

Versucht Amazon über die PillPack-Übernahme langfristig Einfluss auf PBM-Konzerne zu nehmen? (Screenshot: amazon.com)

Versucht Amazon über die PillPack-Übernahme langfristig Einfluss auf PBM-Konzerne zu nehmen? (Screenshot: amazon.com)


Mit der Übernahme der US-Versandapotheke PillPack setzt der Onlineriese Amazon einen Fuß in das Geschäft mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Doch es ist keinesfalls ausgemacht, dass der Konzern damit erfolgreich sein wird. Denn insbesondere beim Umgang mit den sensiblen Gesundheitsdaten setzt die US-Gesetzgebung enge Grenzen.

Die Ankündigung, dass der Onlinehändler Amazon die US-Versandapotheke PillPack für rund eine Milliarde Dollar übernehmen wird, hat die Branche elektrisiert und die Aktien namhafter US-Apothekenketten und Arzneimittelversender mächtig unter Druck gesetzt. Wenngleich PillPack ein vergleichsweise kleines Unternehmen mit nicht einmal 1000 Mitarbeitern ist, bietet es einen speziellen, aber gefragten Service: Das Unternehmen beliefert vor allem chronisch kranke Patienten mit Arzneimitteln, die exakt für deren individuelle Bedürfnisse in Blistern verpackt und beschriftet sind. Amazon würde damit nicht nur der - je nach Sichtweise - lange erwartete beziehungsweise befürchtete Einstieg in das Geschäft mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gelingen, sondern außerdem Zugriff auf unzählige Patientendaten erhalten.

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Einige Tage nach dieser Nachricht versuchen nun Analysten und Branchenkenner herauszufinden, wo die Chancen und die Risiken des Deals liegen. Dabei kommen sie zu dem Schluss, dass ein Erfolg für Amazon keinesfalls sicher ist. Insbesondere der Umgang mit den sensiblen Patientendaten, zu denen Amazon künftig Zugang haben wird, dürfte für den Konzern weitaus komplexer sein, als man es dort bislang gewohnt ist. So weist das renommierte Wall Street Journal (WSJ) darauf hin, dass laut den Vorschriften des US-Bundesgesetzes Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) private medizinische Daten, wie die Verschreibungshistorie eines Patienten, nicht für Marketingzwecke verwendet werden dürfen. Dabei liegt genau in solch einer Datenverwendung ein Teil des Kerngeschäfts von Amazon: Das Unternehmen nutzt das sogenannte Behavioral Tracking, also die Nachverfolgung und Analyse des Kundenverhaltens, um diesen auch andere Produkte anzubieten.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Amazons Willkür

von Heiko Barz am 04.07.2018 um 11:06 Uhr

Jeder sucht für seine Meinungsbeeinflussung die für ihn ( in diesem Fall: die Süddeutsche Zeitung ) nötigen Argumente.
Haben sich aber die Redakteure solcher durchsichtigen Berichte einmal gefragt, dass die Bewertung und Aufklärung der Arzneimittel und derer Anwendung am Patienten schon, solange ich pharmazeutisch denken kann und das bei mir seit 1965, in der disziplinierten Hand und Verantwortung des Deutsche Apothekers liegt?
Was treibt diese Schreibergilde, diesen doch bewährten und verantwortungsvollen Beruf eliminieren zu wollen?
Ist es vielleicht die öffentliche und berufliche Konstanz dieses Berufsbildes und seine Beliebtheit in der Patientenschaft, die man nur wegen der Schlagzeilengeilheit versucht in der Öffentlichkeit zu diffamieren?
Die Reduzierung jeglicher vertretbarer Preislinien durch AMAZON und CO mag ja vielen angespannten Geldbörsen die nötige Erleichterung bringen, aber es gibt da auch noch eine Zukunft, die nach dem Verschwinden jeglicher betriebswirtschaftlicher Ordnung zur Monopolisierung führt, und dann wird die Preisgestalltung unkontrollierbar.
Dann werden sich die führenden Monopolmilliadäre auch politisch einmischen, wenn sie es dann nicht schon längst tun.
Beispiele müssen bekannterweise hier nicht genannt werden!!

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