Nachlese zum Apothekertag

DAT-Anträge weitgehend ergebnislos

Süsel - 28.06.2018, 09:10 Uhr

Was bleibt vom DAT 2017? Diese Frage geht DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn nach. (Foto: Schelbert)

Was bleibt vom DAT 2017? Diese Frage geht DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn nach. (Foto: Schelbert)


Seit dem Deutschen Apothekertag sind rund neun Monate vergangen, aber es gibt kaum greifbare Ergebnisse zu den Anträgen. In einer Vorlage für die Mitgliederversammlung berichtet die ABDA über viele Diskussionen, aber wenige Inhalte.

Einen solchen Bericht erstellt die ABDA jedes Jahr zur sommerlichen Mitgliederversammlung, die diesmal am Donnerstag dieser Woche stattfindet. Da die ABDA diesen Bericht nicht in der Berufsöffentlichkeit präsentiert, berichtet die DAZ regelmäßig darüber. Zu vielen Antragsthemen wird diesmal allerdings nur vermeldet, welche Gespräche darüber geführt wurden. Die meisten Anträge könnten in vier Kategorien eingeordnet werden, deren Zuschnitt an der Grenze zur Satire liegt: das Thema wurde gemeinsam mit anderen Organisationen bearbeitet, wurde bei einer zuständigen Institution vorgetragen, soll bei Gelegenheit vorgetragen werden oder wurde intern diskutiert. Antragsteller dürften dagegen primär an Resultaten interessiert sein. Doch nur zu wenigen Anträgen berichtet die ABDA über Ergebnisse und erst recht nicht über Erfolge. Dabei ist zu bedenken, dass es hier nicht um eine Bewertung durch externe Kritiker geht, sondern um den Bearbeitungsstand, wie ihn die ABDA selbst einschätzt.

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Mehr Personal im Einsatz

Bemerkenswert erscheint, dass die greifbarsten Ergebnisse in der Ausdehnung der Arbeit und der dazugehörigen Personalaufstockung bestehen. Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker arbeitet ihre Aufgaben ab. Außerdem wurde in der Vertretung in Brüssel eine halbe Assistenzkraft eingestellt. Das Rx-Versandverbot wurde im Koalitionsvertrag verankert. Als weitere Ergebnisse werden ein Stufenkonzept für die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und Best-Practice-Modelle zur AMTS bei geriatrischen Patienten erwähnt. Zur elektronischen Retax-Bearbeitung werde ein Anforderungskatalog erstellt und zu Informationen über Arzneimittel, die schon längere Zeit außer Handel sind, seien Fragen erörtert worden.

Unvollständige Informationen

Um einige Anträge hat sich die ABDA gemeinsam mit anderen Organisationen bemüht. Dabei bleibt unklar, welchen Anteil die ABDA an der Entwicklung hat. Manchmal ist die Antwort nebulös. Beispielsweise soll die Mitgliederversammlung über Empfehlungen eines Ausschusses zur ABDA-Datenbank-App beschließen. Doch bleibt offen, was der Ausschuss empfiehlt. Zu anderen Anträgen fällt die Meinungsbildung offenbar sehr schwer. So sei der Ad-hoc-Antrag zur Rezeptur noch in der Beratung, über deren Inhalte allerdings nichts berichtet wird.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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