Gerichtsverfahren

Stada-Aktionäre fordern nachträglich mehr Geld

München - 20.06.2018, 07:00 Uhr

Stada-Aktionäre fordern vor dem Landgericht Frankfurt einen finanziellen Nachschlag nach der Übernahme. (Foto: Imago)

Stada-Aktionäre fordern vor dem Landgericht Frankfurt einen finanziellen Nachschlag nach der Übernahme. (Foto: Imago)


Bald ein Jahr nach der Übernahme des Bad Vilbeler Pharmakonzerns Stada zeigen sich verbleibende Minderheitsaktionäre unzufrieden mit der ausgehandelten Abfindung. Vor dem Landgericht Frankfurt fordern sie nun einen finanziellen Nachschlag.

Ziel sei es, von den Stada-Käufern, den Finanzinvestoren Bain und Cinven, eine weitaus höhere Barabfindung und jährliche Garantiedividende zu erstreiten, sagte der Düsseldorfer Anwalt Peter Dreier laut einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa-AFX. Eine entsprechende Klage für die Anleger habe er am gestrigen Dienstag bei der Behörde eingereicht

Die Barabfindung von 74,40 Euro je Aktie, welche Bain und Cinven den verbleibenden Aktionären anbieten, spiegele den Wert von Stada nicht angemessen wider, sagte Dreier. Auch die jährliche Ausgleichszahlung von 3,82 Euro je Papier für Anteilseigener, die ihre Aktien nicht den Finanzinvestoren andienen, sei zu wenig. Der faire Wert je Stada-Aktie sei „oberhalb von 95 Euro“ anzusiedeln. Höhere künftige Gewinnmargen und Umsätze im Zuge des Umbaus von Stada seien in der Unternehmensbewertung nicht angemessen berücksichtigt worden, erklärte der Kläger-Vertreter und fügte hinzu: „Stada ist eine Perle.“ Unter Berücksichtigung dieser Parameter würden die Aktionäre neben der höheren jährlichen Garantiedividende einen einmaligen zusätzlich finanziellen Ausgleich in Höhe von mindestens 20 Euro je Aktie fordern.

Stada-Aktie verliert stetig an Wert

Der Kursverlauf der Stada-Aktie spiegelt die Auffassung der klagenden Aktionäre nicht wider. Nach einem kräftigen Kursanstieg im Zuge der Übernahme im vergangenen Jahr hat das Papier seit rund sechs Monaten kontinuierlich leicht an Wert verloren. Aktuell notiert die Aktie bei gut 81 Euro.

Bain und Cinven, die Stada im vergangenen Sommer für 5,3 Milliarden Euro übernommen hatten und zwei Drittel der Anteile halten, wiesen dem Bericht nach die Vorwürfe zurück. Die Barabfindung von 74,40 Euro je Aktie sei „ein angemessener Ausgleich“, teilten sie mit. Den Betrag hätten ein gerichtlich bestellter unabhängiger Wirtschaftsprüfer und ein Bewertungsgutachter bestätigt. Den Finanzinvestoren lägen „einige Anträge“ für eine höhere Vergütung im Rahmen von Spruchverfahren vor. Die Frist für solche Anträge endet an diesem Mittwoch. Ein Verhandlungstermin am Landgericht Frankfurt steht noch nicht fest.

Warum stellen Aktionäre solche Forderungen?

Derartige Forderungen von verbliebenen, kleinen Aktionärsgruppen nach einer Übernahme sind nicht ungewöhnlich. Dabei spekulieren die Anleger darauf, dass der neue Großaktionär an sie einen höheren als ursprünglich ausgehandelten Betrag zahlt, um auch deren Anteile übernehmen zu können. Die Kanzlei des in diesem Fall tätigen Anwalts hat sich auf das Aktien- und Kapitalanlagerecht spezialisiert und in den vergangenen Jahren mehrere Verfahren mit dem Ziel einer höheren Abfindung geführt. Nach eigenen Angaben steht „die Nutzenmaximierung des Mandanten“ im Vordergrund, wobei auch die „wirtschaftlich sinnvollste Lösung“ eine Rolle spiele.

Stada stand im vergangenen Jahr monatelang im Zentrum einer Übernahmeschlacht. Im zweiten Anlauf hatten schließlich die Finanzinvestoren Bain und Cinven die nötige Zustimmung der Aktionäre für ihr Angebot erhalten.


Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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