Zyto-Preise

Erste Entscheidung im Hilfstaxen-Streit steht bevor

Berlin - 19.06.2018, 10:00 Uhr

Im Streit um die Preise für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln der Onkologie wird nun das LSG Berlin-Brandenburg entscheiden. (Foto: Sebra / adobe.stock.com)

Im Streit um die Preise für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln der Onkologie wird nun das LSG Berlin-Brandenburg entscheiden. (Foto: Sebra / adobe.stock.com)


Müssen die deutschen Zyto-Apotheken weiterhin mit dem im Januar ergangenen Schiedsspruch zu den Preisen für parenterale Zubereitungen leben? Voraussichtlich in der kommenden Woche wird das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg über den hiergegen gerichteten Eilantrag des Deutschen Apothekerverbandes entscheiden. Gibt das Gericht dem Antrag statt, bleibt es vorläufig bei der alten Regelung.

Der Gesetzgeber hatte dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) aufgegeben, bis Ende August 2017 die Preise für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie neu auszuhandeln. Diese sind in der Anlage 3 der Hilfstaxe geregelt. Doch die Verhandlungen scheiterten und in der Folge wurde die Schiedsstelle um Dr. Rainer Hess angerufen. Am 19. Januar setzte diese neue, deutlich größere Abschläge auf die Apothekeneinkaufspreise fest und richtete neue Abschlagsgruppen für patentgeschützte Wirkstoffe ein. Diese Abschläge gelten rückwirkend seit dem 1. November 2017.

Diese Entscheidung kam beim DAV, den betroffenen Apotheken sowie dem Verband der Zytostatika-herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) gar nicht gut an. Der DAV erhob – mit finanzieller Unterstützung des VZA – vor dem Landesozialgericht Berlin-Brandenburg Klage und beantragte überdies einstweiligen Rechtsschutz – denn Klagen gegen Festsetzungen der Schiedsstelle haben per Gesetz keine aufschiebende Wirkung. Klage und Eilantrag richten sich sowohl gegen die rückwirkende Geltung der neuen Hilfstaxe als auch gegen inhaltliche Gesichtspunkte. Der DAV ist überzeugt, dass die pauschalen Abschlagssätze vom gelisteten Einkaufspreis nicht sämtlich zu realisieren und Apotheken dadurch nicht abschätzbaren finanziellen Risiken ausgesetzt sind.

Verhandlungstermin für Klageverfahren im Oktober

Einige Monate später steht nun die erste Entscheidung im Eilverfahren bevor. Am vergangenen Freitag fand bereits ein nicht öffentlicher Verhandlungstermin vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg statt. Wie seitens des Gerichts zu hören ist, wurde das Verfahren „intensiv erörtert“. Nun hat die Seite der Apotheker bis nächsten Montag Zeit für ein letztes schriftliches Vorbringen. Der Senat werde voraussichtlich kommende Woche entscheiden, hieß es. Es handelt sich dann um eine vorläufige Entscheidung, in der es darum geht, ob der Klage des DAV ausnahmsweise eine aufschiebende Wirkung zugesprochen wird.

Auch für das Klageverfahren gibt es bereits einen Verhandlungstermin im Oktober. Der mit der Sache betraute Senat ist sich offensichtlich bewusst, dass es für die Apotheken ernst ist und räumt dem Verfahren Priorität ein.  


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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