Österreich

Wettbewerbsbehörde fordert Deregulierungen im Apothekenmarkt

Berlin - 18.05.2018, 15:35 Uhr

(Foto:Imago)

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Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat sich für tiefgreifende Deregulierungen im Apothekenmarkt ausgesprochen. Konkret fordert sie, dass die Bedarfsplanung abgeschafft, die Apothekenpflicht für OTC-Produkte teilweise aufgehoben und der Versandhandel nicht mehr an Apotheken gebunden werden soll. Immerhin: Weil die Behörde einen zu großen Einfluss der Großhändler befürchtet, soll das Fremdbesitzverbot erhalten bleiben. Und auch das Rx-Versandverbot soll nicht angetastet werden.

Der österreichische Apothekenmarkt gehört zweifelsohne zu einem der reguliertesten Märkte in Europa: Es gibt eine ziemlich strikte Bedarfsplanung, ein Fremdbesitzverbot, die Erlaubnis maximal eine Filiale zu betreiben sowie einen auf OTC beschränkten Versandhandel. Einzig die ärztlichen Hausapotheken passen nicht in dieses Bild: Bei unseren Nachbarn gibt es etwa 840 Mediziner, die unter gewissen Voraussetzungen dispensieren dürfen.

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Von dispensierenden Ärzten und Versandfeinden

Trotz der zahlreichen Regulierungen ist der Apothekenmarkt in Bewegung: Derzeit gibt es etwa 1360 Apotheken, vor zehn Jahren lag die Zahl etwa 10 Prozent niedriger. Trotzdem liegt die Alpenrepublik im EU-Vergleich im unteren Drittel bei der Apothekendichte: Auf 100.000 Einwohner kommen 15,4 Apotheken. In Deutschland sind es 24, im EU-Durchschnitt etwa 31. Die Arzneimittelausgaben machen mit 3,7 Milliarden Euro rund 13,5 Prozent der öffentlichen Gesundheitsausgaben aus. Der Gesamtumsatz der öffentlichen Apotheken in Österreich betrug im Jahr 2016 rund 4 Milliarden Euro, darauf entfielen etwa 2,69 Milliarden Euro auf Krankenkassenumsätze und knapp 1,3 Milliarden Euro privat finanzierte Umsätze. Die „Durchschnittsapotheke“ machte im Jahr 2016 einen Gesamtumsatz von rund 2,9 Millionen Euro.

Behörde: Arzneimittel sind ein besonderes Gut

An mehreren Stellen in dem Gutachten wird klar, dass die Bundeswettbewerbsbehörde eine Komplett-Deregulierung ohne Augenmaß ablehnt. Denn: Arzneimittel seien sogenannte Vertrauensgüter („credence goods“), bei denen „der Konsument auch nach dem Kauf nicht beurteilen kann, welche Qualität das gekaufte Gut gehabt hat und ob es tatsächlich das benötigte Gut war“, heißt es in dem Papier. Deswegen sei eine Regulierung des Apothekenmarktes in einem gewissen Ausmaß unzweifelhaft notwendig. Allerdings haben Apotheken in Österreich aus Behördensicht zu wenig Konkurrenz. In den vergangenen Monaten hat die Behörde die Wettbewerbsbedingungen im Apothekenmarkt untersucht – ohne konkreten Anlass, denn die BWB darf Wirtschaftszweige unter die Lupe nehmen, bei denen sie selbst den Eindruck hat, dass der Wettbewerb „eingeschränkt oder verfälscht ist“. Im Apothekenmarkt ist dies aus Sicht der BWB zweifelsohne der Fall: Die Niederlassungsbeschränkungen seien zu hoch, die Apothekenzahl ausbaufähig und die OTC-Preise zu hoch. Kurzum: „Eine Regulierung des Apothekenmarktes ist in einem gewissen Ausmaß wegen der damit verbundenen öffentlichen Interessen, wie etwa der Sicherstellung einer klaglosen Heilmittelversorgung, notwendig“, heißt es in dem Gutachten.

Warum die Wettbewerbshüter sich gerade dem Apothekenmarkt widmeten, erklären sie so: „Im Gegensatz zu den Leistungen in Krankenanstalten oder von Ärzten, bei denen eine Vergleichbarkeit der Leistung in vielen Bereichen nur schwer erzielbar ist, sind die in Apotheken erbrachten Leistungen jedoch vergleichbar und damit grundsätzlich wettbewerbsfähig.“ Für ihre Untersuchung nutzte die Behörde eigenen Angaben zufolge wissenschaftliche Literatur, bestehende Untersuchungen anderer nationaler Wettbewerbsbehörden und die Erfahrungsberichte aus anderen Ländern, die bereits eine Deregulierung vorgenommen haben.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Wettbewerbsbehörde in Ö genauso schlecht wie in D

von Ratatosk am 18.05.2018 um 18:55 Uhr

Der war gut

"Sicherung der Heilmittelversorgung insbesondere in ländlichen Gebieten."
Gefahr von Ketten, die aber durch die empfohlenen Maßnamen erst richtig durchstarten würden, vor allem wenn Versand durch Nichtapotheker/innen. Sollten mal in ihrer sog. Literatur nachschauen was in den USA mit den Benefit Managern und den Arzneimittelpreisen passiert. Können ja google Übersetzer nehmen, wenn mit dem Englischen hapert, ansonsten käme man ja nicht auf solchen Unsinn.

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