Antwort auf FDP-Anfrage zur Sterbehilfe

Ministerium weicht Fragen zu Suizid-BtM aus

Berlin - 15.05.2018, 13:30 Uhr

Weiterhin keine Klarheit beim hochsensiblen Thema Sterbehilfe: Das Bundesgesundheitsministerium weicht den meisten Fragen der FDP-Bundestagsfraktion zum Erwerb von letalen Betäubungsmitteln aus. (Foto: Imago)

Weiterhin keine Klarheit beim hochsensiblen Thema Sterbehilfe: Das Bundesgesundheitsministerium weicht den meisten Fragen der FDP-Bundestagsfraktion zum Erwerb von letalen Betäubungsmitteln aus. (Foto: Imago)


Mehr als ein Jahr ist seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sterbehilfe vergangen. Für Patienten, Ärzte und Apotheker besteht nach wie vor Unklarheit, wie mit letalen Betäubungsmitteln für todkranke Suizidwillige umzugehen ist. Die FDP-Bundestagsfraktion hat vor einigen Tagen die Bundesregierung nach dem Rechtsrahmen gefragt. Das Bundesgesundheitsministerium hält sich in seiner Antwort überwiegend bedeckt.  

Spielt der Staat auf Zeit? 14 Monate sind seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vergangen, demzufolge das BfArM todkranken Sterbewilligen in einer extremen Notlage ein tödliches Betäubungsmittel nicht verwehren darf. Aktuell sind nach Auskunft der Behörde 104 Anträge auf Erwerb von Natrium-Pentobarbital eingegangen. Bisher wurde kein einziger bearbeitet. 20 Antragssteller sind inzwischen verstorben.

Warteschleife für alle Beteiligten

Das BfArM steht dem BVerwG-Urteil kritisch gegenüber und hatte den ehemaligen Bundesverfassungsrichter Professor Udo Di Fabio beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Di Fabio kam zu dem Schluss, dass das Urteil verfassungsrechtlich nicht haltbar sei.  

Bis die Überprüfung des Gutachtens seitens der Behörde beziehungsweise der Bundesregierung abgeschlossen ist, besteht für alle Beteiligten große Unsicherheit. Ärzte und Apotheker befinden sich nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone, weil nach §217 des Strafgesetzbuches (StGB) die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung strafbar ist. Antragssteller werden in der Warteschleife gehalten.  

Ministerium wartet Beratungen ab

Die FDP-Bundestagsfraktion ist mit der juristisch unklaren Situation nicht zufrieden und übt Druck auf die Bundesregierung aus. Im Rahmen einer kleinen Anfrage forderten die Freien Demokraten Antworten auf zentrale Fragen bei der Sterbehilfe ein. Etwa wie die Bundesregierung dazu steht, dass die Arzneimittelbehörde über den Erwerb von Suizid-BtM entscheiden soll. Und wie nach Meinung der Regierung das BfArM feststellen könne, dass das Kriterium einer extremen Notlage für den Antragssteller gegeben sei.  

Außerdem fragte die FDP, ob nach Auffassung der Bundesregierung externe Sachverständige an dem Verfahren beteiligt werden sollten. Und ob nach Ansicht der Regierung das Verfahren zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital konkreter auszugestalten werden solle und gesetzgebersicher Handlungsbedarf besteht. 

Auf diese Fragen antwortet die Parlamentarische Staatssekretärin des BMG, Sabine Weiss, gebündelt, also in einer einzigen Antwort: „Die Beratungen der Bundesregierung hierüber unter Berücksichtigung des Rechtsgutachtens von Herrn Professor Dr. Di Fabio sind noch nicht abgeschlossen“.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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