Datenschutzgrundverordnung

Datenschutz in Apotheken – Fragen Sie die Experten!

Berlin - 08.05.2018, 10:50 Uhr

Was muss ich im Rahmen der neuen Datenschutzgrundverordnung beachten? Stellen Sie Ihre Fragen an ein Team von Apothekenrechtsexperten! (Foto: WavebreakmediaMicro / stock.adobe.com)

Was muss ich im Rahmen der neuen Datenschutzgrundverordnung beachten? Stellen Sie Ihre Fragen an ein Team von Apothekenrechtsexperten! (Foto: WavebreakmediaMicro / stock.adobe.com)


Nicht mehr lange und dann ist es soweit: Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Für Apotheker entstehen viele Fragen: Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten? Oder: Kann ich meinen Bestelldienst über Messenger-Dienste weiter anbieten? DAZ.online bietet seinen Leserinnen und Lesern jetzt die Gelegenheit, einigen namhaften Rechtsexperten Fragen zum neuen Recht zu stellen.

Die neuen Regulierungen für den Datenschutzbeauftragten finden sich künftig an zwei Stellen. Zum einen in der unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten geltenden DSGVO, zum anderen im neu gefassten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Beide Regelwerke treten am 25. Mai in Kraft. Schon im Vorfeld sorgen sie für zahlreiche Fragen.

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Die Experten antworten

Stand 14. Mai 2018: Die Leserinnen und Leser haben in den vergangenen Tagen zahlreiche E-Mails mit vielen spannenden Fragen geschickt. Die Frist zur Einsendung der Fragen ist nun abgelaufen, bitte schicken Sie keine neuen Mails mehr, die müssten dann leider unbeantwortet bleiben. Die Rechtsexperten arbeiten derzeit schon an den Antworten zur DSGVO. Wenn diese vorliegen, werden wir sie auf DAZ.online veröffentlichen.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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