CRP-Schnelltests

Bakteriell oder viral? Erst Diagnostik, dann Antibiotika-Rezept

Berlin - 04.05.2018, 10:00 Uhr

Ein CRP-Schnelltest zeigt an, ob ein Antibiotikum bei einer Atemwegsinfektion überhaupt angezeigt ist. Doch der Bewertungsausschuss hat diese einfachen Verfahren zum Ärger der Hausärzte nicht in den EBM-Katalog aufgenommen. (Foto: Imago)

Ein CRP-Schnelltest zeigt an, ob ein Antibiotikum bei einer Atemwegsinfektion überhaupt angezeigt ist. Doch der Bewertungsausschuss hat diese einfachen Verfahren zum Ärger der Hausärzte nicht in den EBM-Katalog aufgenommen. (Foto: Imago)


Bei Erkältungen werden viel zu häufig Antibiotika verordnet. Deshalb forderte der Gesetzgeber den erweiterten Bewertungsausschuss dazu auf, über die Vergütung von diagnostischen Verfahren zu entscheiden, die einen gezielten Antibiotikaeinsatz ermöglichen. Der Beschluss des Gremiums ging nach Ansicht des Hausärzteverbandes und der Diagnostika-Initiative „Erst testen, dann verordnen“ allerdings am Behandlungsalltag vorbei.

Antibiotikaresistenzen sind unter anderem die Folge einer ungezielten Verschreibungspraxis. Das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AMVSG), das im April 2017 in Kraft trat, forderte Maßnahmen für einen gezielteren Antibiotikaeinsatz: Bis zum ersten Dezember 2017 sollte der erweiterte Bewertungsausschuss (BA), in dem die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Mitglieder des GKV-Spitzenverbandes sitzen, darüber entscheiden, welche Diagnoseverfahren vergütet werden. Dem Gesetzgeber schwebten dabei unter anderem schnelle und einfache Tests vor, die auch in der ärztlichen Hausarztpraxis durchführbar seien.

Hausärzte im Dilemma

Vier Monate nach Ablauf der Deadline fasste das Gremium einen Beschluss, der zum ersten Juli 2018 wirksam werden soll und der auf Kritik der Hausärzte stieß. Denn die Diagnoseverfahren, die der BA in den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen hat, sind nur im Labor durchführbar. 

Aus Sicht des Deutschen Hausärzteverbandes sind die neuen Regelungen praxisfern. „Es ist absurd zu glauben, dass Hausärzte während einer Grippesaison 50 Patienten am Tag Blut abnehmen könnten, um diese dann allesamt ins Labor zu schicken“, kommentierte Ulrich Weigeldt, Chef des Deutschen Hausärzteverbandes gegenüber der Ärzte Zeitung. Akut erkrankte Patienten tagelang hinzuhalten, bis die Befunde für die Therapieentscheidung vorliegen, ist mit der hausärztlichen Praxis nicht vereinbar. Ob sich Mediziner dem Mehraufwand so einfach entziehen können, ist fraglich. Denn anhand der neu eingeführten EBM-Ziffer für Laborleistungen könnten Prüfgremien ab Juli leicht erkennen, ob einer Antibiotikaverordnung eine entsprechende Diagnostik voranging oder nicht. 

Die Initiative „Erst testen, dann verordnen“ von Roche Diagnostics und Orion Diagnostica schließt sich laut einer aktuellen Pressemitteilung der Kritik der Hausärzte an. Der Beschluss ignoriere die Forderung des Gesetzgebers nach einer schnellen Diagnostik in der niedergelassenen Arztpraxis, wo nach Angaben der Paul-Ehrlich-Gesellschaft rund 85 Prozent der Antibiotika verordnet werden.

CRP-Wert unterscheidet bakterielle von viralen Infektionen

Beide Diagnostika-Unternehmen vertreiben Schnelltests zur quantitativen Bestimmung des Entzündungsmarkers C-reaktives Protein (CRP). Dieser CRP-Wert ist bei bakteriellen Infektionen deutlich stärker erhöht als bei viralen, was den Mediziner bei seiner Entscheidung unterstützen kann. Nach Angaben der Hersteller wird das Blut aus der Fingerbeere des Patienten entnommen und das Testergebnis liegt in zwei Minuten vor. Demnach könnten diese Tests in der Praxis, am sogenannten Point-of-Care (POC), durchgeführt werden. 

In mehreren Studien mit Patienten mit Atemwegsinfektionen, deren Ergebnisse unter anderem im Lancet veröffentlicht wurden, konnte der Einsatz von POC-CRP-Testungen die Antibiotikagabe signifikant reduzieren. Weshalb die POC-Verfahren dennoch nicht im Fokus des Bewertungsausschusses standen, dazu hat der Deutsche Hausärzteverband eine Vermutung. „Die KBV ist vor der Laborlobby eingeknickt“, äußerte die Interessenvertretung der Allgemeinmediziner gegenüber der Ärzte Zeitung.

In Sachsen-Anhalt besteht übrigens eine regionale Lösung: Hier können Patienten der AOK und der IKK gesund plus den CRP-Schnelltest als Kassenleistung in Anspruch nehmen 


Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

CRP Test

von Dorothee Bunz am 04.12.2019 um 21:53 Uhr

Komme gerade wegen Verdacht auf Lungenentzündung vom Hausarzt, der innerhalb von 5 Minuten wusste ob es sich um Viren oder Bakterien handelte. Da eindeutig Bakterien Vorlagen bekam ich ein Antibiotikum. Der ganze Prozess auf Kassenleistung.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: CRP Test

von Eflo am 08.01.2020 um 14:15 Uhr

Und wie konnte der Arztdies feststellen, mittels Crp schnelltest?

CRP TEST

von NICO HALSDORF am 04.01.2019 um 15:49 Uhr

NUR DIE LOBBY ZÄHLT. WIE IMMER

CRP SOLLTE ÜBERALL BEZAHLT WERDEN

UND TSCHÜSSSSS NICO

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