Zweifelhafte Bilanz

Apotheker soll Arzneimittel im Wert von 26.000 Euro unterschlagen haben

Berlin - 03.05.2018, 11:00 Uhr

Warenschwund mit Fragezeichen: Der ehemalige Pächter der Marienapotheke aus Gütersloh wird beschuldigt, Medikamente im Wert von 26.000 Euro entwendet zu haben. (Foto: Imago)

Warenschwund mit Fragezeichen: Der ehemalige Pächter der Marienapotheke aus Gütersloh wird beschuldigt, Medikamente im Wert von 26.000 Euro entwendet zu haben. (Foto: Imago)


Ein Pachtverhältnis in Gütersloh endet im Rechtsstreit: Ein Apotheker aus Coesfeld soll nach Informationen der Neuen Westfälischen Zeitung bei der Rückgabe der Apotheke Arzneimittel im Wert von 26.000 Euro veruntreut haben. Der ehemalige Pächter der Marienapotheke in Gütersloh wies die Vorwürfe von sich.

Wo sind all die Medikamente hin? Das fragte sich eine Apothekenverpächterin in Nordrhein-Westfalen und brachte nach Angaben der Neuen Westfälischen Zeitung ihren ehemaligen Pächter vor das Amtsgericht Gütersloh. Der 69-jährige Apotheker aus Coesfeld soll nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Arzneimittel im Wert von 26.000 Euro unterschlagen haben. Diese Differenz wurde laut Anklage zwischen der Inventur am 31. Januar 2016 und einer weiteren Bestandsaufnahme des Warenlagers im Februar desselben Jahres festgestellt. Nach Angaben des Westfalen-Blatts handelt es sich dabei um die Marienapotheke in Gütersloh.

Ehemaliger Pächter beteuert Unschuld

Der angeklagte Apotheker wies laut dem Bericht die Vorwürfe von sich. Er habe damals nach einem letzten Notdienst am 30. Januar 2016 von außen abgeschlossen und den Schlüssel durch die Notklappe geworfen. „Und danach habe ich die Apotheke nicht mehr betreten", beteuerte der Pharmazeut. Er wisse auch gar nicht, was er mit Medikamenten im Wert von 26.000 Euro hätte anfangen sollen. „Hätte ich sie etwa auf Wochenmärkten anbieten sollen?“, versuchte der Coesfelder die Anschuldigungen ad absurdum zu führen.

Konfliktbeladenes Pachtverhältnis

Das zweijährige Pachtverhältnis war nach Informationen der Neuen Westfälischen angespannt. So erklärte die Verpächterin vor dem Amtsgericht, dass der Angeklagte seine Schulden nicht beglichen hätte. Auch beim Verständnis von Ordnung waren beide Parteien anscheinend unterschiedlicher Meinung: „Wir fallen tot um“, beschrieb sie ihren Eindruck, als sie nach Beendigung des Pachtverhältnisses die Apotheke betrat.

Die Klägerin, die als Nicht-Apothekerin nach dem Tod ihres Mannes das Geschäft verpachtet hatte, berichtete zudem, dass der Wirtschaftsberater ihres ehemaligen Pächters sie „im einschüchternden Stil eines Dorf-Paten“ bedroht hätte. Der Apotheker hingegen fühlte sich ungerecht von der Besitzerin behandelt. „Ich bin durch meine Gutmütigkeit über den Tisch gezogen worden", beklagte er.

Nach einer anderthalbstündigen Verhandlung setzte die Richterin den Prozess vorerst aus. „Es scheint ja noch zu ermitteln zu sein“, begründete sie.


Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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