Europäische Impfwoche

In diesen Ländern dürfen Apotheker impfen

Remagen - 24.04.2018, 10:10 Uhr

In welchen Ländern dürfen Apotheker in welchem Umfang impfen? DAZ.online-Autorin Helga Blasius zeigt einige Beispiele auf. (Foto: Imago)

In welchen Ländern dürfen Apotheker in welchem Umfang impfen? DAZ.online-Autorin Helga Blasius zeigt einige Beispiele auf. (Foto: Imago)


Anlässlich der Europäischen Impfwoche (EIW), die derzeit läuft, darf das Thema „Impfen in Apotheken“ natürlich nicht fehlen. Die deutschen Apotheker können hierzu bislang keine eigenen Erfahrungen beisteuern, weil sie selbst keine Impfungen verabreichen dürfen. In anderen Ländern hat sich dies schon längst eingebürgert, überwiegend mit sehr guten Erfahrungen.

Impfen in der Apotheke, das ist in einer Reihe von Ländern auf der ganzen Welt gang und gäbe. In einer Umfrage im Auftrag des Welt-Apothekerverbandes FIP, deren Ergebnisse 2016 in dem Bericht „An overview of current pharmacy impact on immunization” veröffentlicht wurden, gaben 13 von 45 Responderländern an, dass Apotheker bei ihnen in der Offizin impfen dürften. Hierzu gehören Australien, Dänemark, Großbritannien, Irland Kanada, Neuseeland, Portugal, Schweiz, Südafrika und die USA.

Hervorragende Anlaufstelle zur Verbesserung der Immunisierungsraten

Heute leben auf der Erde 940 Millionen Menschen in Ländern, in denen mehr als 193.000 öffentliche Apotheken theoretisch Impfungen durchführen könnten, ist in dem Bericht weiter nachzulesen. Hochgerechnet auf die Weltbevölkerung könnte damit jeder achte Erdbewohner den Service in einer Apotheke in Anspruch nehmen. „Der einfache Zugang und die Verteilung der öffentlichen Apotheken macht sie zum ersten Kontaktpunkt für die Patienten und damit zu einer hervorragenden Anlaufstelle, um etwas gegen die unzureichenden Immunisierungsraten zu tun“, sagt Helena Rosado, Wissenschaftlerin an der University College London School of Pharmacy und Co-Autorin des FIP-Berichts.

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Die Bedeutung der Apotheker für weltweite Immunisierungsmaßnahmen wurde im Übrigen bereits 2011 durch die Aufnahme der Services in die „FIP-WHO-Leitlinien zur Guten pharmazeutischen Praxis 2011“ anerkannt.

Schweiz: Genauso gut wie Ärzte

In der Schweiz wurde das Impfen in der Apotheke im Jahr 2015 vorbehaltlich bestimmter Voraussetzungen und Genehmigungen erlaubt. So müssen die Apotheker hierfür den speziellen Fähigkeitsausweis „FPH Impfen und Blutentnahme“ erwerben. Nach der letzten Änderung des Medizinalberufegesetzes soll die Befähigung fortan bereits im Pharmaziestudium vermittelt werden. Mittlerweile darf in 18 Kantonen, hauptsächlich in der West-und Ostschweiz direkt, das heißt ohne Rezept, geimpft werden. Die Impfbefugnisse sind in den Kantonen unterschiedlich ausgelegt und in der Regel beschränkt auf Impfungen gegen Grippe und Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (Zeckenimpfung) sowie auf bestimmte Folgeimpfungen. Auf der Webseite www.impfapotheke.ch kann sich jeder einen informativen Einblick in die Apotheken-Impflandschaft in der Schweiz verschaffen. Der Mediziner Robert Steffen, der das Schulungsprogramm für die Apotheker mitentwickelt hat, ist überzeugt: „Apotheker, die diese spezielle Ausbildung absolviert haben, beherrschen das Impfen genauso gut wie Ärzte.“



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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