AMK

Opioide und Benzodiazepine sicher kombinieren

Stuttgart - 17.04.2018, 16:30 Uhr

Eine kombinierte Therapie aus Opioiden und Benzodiazepin-ähnlichen Arzneimitteln kann schnell ein Fall für den Notarzt werden. (Foto: Felix Abraham / stock.adobe.com)

Eine kombinierte Therapie aus Opioiden und Benzodiazepin-ähnlichen Arzneimitteln kann schnell ein Fall für den Notarzt werden. (Foto: Felix Abraham / stock.adobe.com)


Die ZNS-dämpfenden Effekte von Opioiden und Benzodiazepinen sind bekannt. Weil sich diese Effekte bei einer gemeinsamen Gabe zusätzlich addieren, werden die Produktinformationen von Opioiden und Benzodiazepin-haltigen Arzneimitteln europaweit mit neuen Warnhinweisen ergänzt und harmonisiert. 

Bei einer kombinierten Therapie aus Opioiden und Benzodiazepinen oder Z-Substanzen besteht ein erhöhtes Risiko für Atemdepression, Koma und Tod. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) bittet Apotheker in der aktuellen Ausgabe der AMK-Meldungen, betroffene Patienten über dieses schwerwiegende Risiko angemessen zu informieren. Über diese Symptome soll aufgeklärt werden:

  • Sedierung
  • Atemdepression
  • Koma

Patienten, die eine entsprechend kombinierte Therapie erhalten, sollen engmaschig auf oben genannte Anzeichen überwacht werden. Zudem ist die niedrigste wirksame Dosis zu verwenden und die Behandlungsdauer so kurz wie möglich zu halten. 

Nur wenn es keine Alternativen gibt

Die gleichzeitige Anwendung von Opioiden und Benzodiazepinen oder verwandten Substanzen sei nur dann angebracht, wenn es keine alternativen Behandlungsmöglichkeiten gibt. Anlass für die AMK-Meldung ist eine Empfehlung des CMDh (Coordination Group for Mutual Recognition and Decentralised Procedures – Human) vom Februar 2018, die Produktinformationen Benzodiazepin-haltiger beziehungsweise -ähnlicher Arzneimittel, wie Z-Substanzen, hinsichtlich der gleichzeitigen Anwendung mit Opioiden zu harmonisieren. Für Opioid-haltige Arzneimittel sind entsprechende Änderungen vereinbart. 

Die CMDh folgt mit der Empfehlung der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde (FDA), die schon im August 2016 beschlossen hatte, die Kennzeichnung verschreibungspflichtiger Opioide und Benzodiazepine bezüglich Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen zu aktualisieren.

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Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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