Fälschungsschutz

Das sind die wichtigsten Apotheker-Fragen zu securPharm

Berlin - 28.03.2018, 13:15 Uhr

Neben einem individuellen Erkennungsmerkmal müssen Packungen ab Febraur 2019 auch über einen Erstöffnungsschutz verfügen (Foto: securPharm)

Neben einem individuellen Erkennungsmerkmal müssen Packungen ab Febraur 2019 auch über einen Erstöffnungsschutz verfügen (Foto: securPharm)


Der Countdown läuft – in weniger als einem Jahr läuft securPharm an. Ab dann müssen alle verifizierungspflichtigen Arzneimittelpackungen in Apotheken bei der Abgabe überprüft werden. Für den Fall, dass es bei dem einen oder anderen Apotheker noch Klärungsbedarf gibt, hat securPharm die am häufigsten gestellten Fragen in einem FAQ beantwortet.

Mit dem Sicherheitssystem securPharm soll die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen umgesetzt werden. Diese fordert Sicherheitsmerkmale auf den Packungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, mit deren Hilfe man die Echtheit überprüfen kann. In einer weiteren delegierten Verordnung wurde festgelegt, wie genau diese Merkmale aussehen sollen und wie das Datenspeicher- und -abrufsystem funktioniert.

Startschuss für securPharm ist der 9.Februar 2019. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle verifizierungspflichtigen Arzneimittel in jeder Apotheke in allen EU-Ländern und im EWR-Raum auf ein individuelles Erkennungsmerkmal in Form eines Data-Matrix-Codes und den Erstöffnungsschutz überprüft werden.

An Fragen aus der Praxis mangelt es nicht. Daher hat securPharm e.V., die Stakeholder-Organisation hinter dem Fälschungsschutzsystem, die häufigsten gestellten Fragen auf ihrer Website beantwortet. Unterteilt werden die Fragen in die Bereiche „Allgemeine Fragen“, „Fragen zur Umstellung auf securPharm“ und „Fragen zu securPharm im Apothekenalltag“. Hier kommen Sie direkt zu allen 39 FAQs, die Apotheker zu dem Thema securPharm haben.



Dr. Mathias Schneider, Apotheker, Volontär DAZ
redaktion@daz.online


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