Angebliche Absprachen

Kartellamt stellt Verfahren gegen Großhändler ein

Berlin - 17.03.2018, 11:30 Uhr

Das Bundeskartellamt stellt die Ermittlungsverfahren gegen acht deutsche Großhändler ein. (Foto: Bundeskartellamt)

Das Bundeskartellamt stellt die Ermittlungsverfahren gegen acht deutsche Großhändler ein. (Foto: Bundeskartellamt)


Das Kartellamt hat das Ermittlungsverfahren gegen mehrere Pharma-Großhändler eingestellt. Im September 2016 wurden die Büros mehrerer Großhändler untersucht. Laut Behörde bestand damals der Verdacht auf Wettbewerbsabsprachen. Nun hat das Kartellamt den Unternehmen mitgeteilt, dass eine Verurteilung unwahrscheinlich sei. Die Noweda kritisiert die Behörde.

Am 14. September 2016 führten rund 50 Beamte des Bundeskartellamtes zusammen mit Kräften der örtlichen Kriminalpolizei bundesweit Durchsuchungen bei Pharmagroßhändlern durch. Acht Großhändler waren betroffen: Kehr (Pharma Privat), Noweda, Gehe, Phoenix, Sanacorp, Alliance Healthcare, Hageda Stumpf und AEP. „Die Behörde geht dem Verdacht nach, dass die Großhändler untereinander wettbewerbsbeschränkende Absprachen, insbesondere sogenannte Kundenschutzabsprachen getroffen haben“, erklärte ein Sprecher des Bundeskartellamts damals auf Nachfrage. Mit der Durchsuchung sollten Beweismittel sichergestellt werden, die den Verdacht auf wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen bestätigen oder auch entkräften können, betonte die Behörde.

Nach etwa anderthalb Jahren Ermittlung wurde das Verfahren nun aber eingestellt. Ende dieser Woche schickte die Behörde eine Information an die betroffenen Unternehmen, in der davon die Rede ist, dass zum jetzigen Zeitpunkt der Ermittlungen nicht davon auszugehen sei, dass der Tatverdacht der „Kundenschutzabsprachen“ auch bei weiteren Untersuchungen nachgewiesen werden könne. Das Kartellamt selbst hat sich bislang noch nicht zur Einstellung des Verfahrens geäußert.

Noweda: Warum hat das Verfahren so lange gedauert?

Allerdings hat die Apotheker-Genossenschaft Noweda am gestrigen Freitag eine Pressemitteilung zu dem Thema verschickt. Noweda-Chef Michael P. Kuck beschwert sich nun darüber, dass das Verfahren so lange gedauert habe. Wörtlich erklärt er dazu: „Wir konnten von Anfang an nicht nachvollziehen, dass Noweda Gegenstand der Untersuchungen des Bundeskartellamts war. Bereits am Tag der Durchsuchung haben wir der Behörde unsere uneingeschränkte Kooperationsbereitschaft erklärt und unsere Umsatzakquisen für den Zeitraum offengelegt, in dem Noweda die angeblichen Absprachen getroffen haben soll. Diese Umsatzakquisen, also der Wechsel von Apotheken von einem Großhändler zum anderen, hätte innerhalb kürzester Zeit überprüft werden können. Da wir in dem betreffenden Zeitraum eine Reihe von Apotheken für uns gewinnen konnten, wäre der Verdacht von Kundenschutzabsprachen sehr schnell vom Tisch gewesen.“

Vor diesem Hintergrund sei es daher nur „schwer verständlich“, dass ein Verfahren länger als anderthalb Jahre geführt wird „und ein Imageschaden des betroffenen Unternehmens in der Öffentlichkeit und bei Geschäftspartnern zumindest in Kauf genommen wird“, so Kuck. Aus Sicht der Noweda trägt das Bundeskartellamt „aufgrund seiner weitreichenden Befugnisse auch eine besondere Verantwortung für die Unternehmen, die von seinen Untersuchungen betroffen sind“.


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