14. Zwischenahner Dialog

Entlassmanagement bringt viele neue Fragen

Bad Zwischenahn - 05.03.2018, 10:00 Uhr

Berend
Groeneveld, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen, Gastgeber
des Zwischenahner Dialogs. (Fozo: tmb / DAZ.online)

Berend Groeneveld, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen, Gastgeber des Zwischenahner Dialogs. (Fozo: tmb / DAZ.online)


Das Entlassmanagement kann den Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Versorgung durchaus erleichtern. Doch das Verfahren ist mit so vielen Formalitäten verbunden, dass es auch neue Probleme schafft. Diese kamen beim Zwischenahner Dialog , der am 1. und 2. März stattfand, zur Sprache. 

Bereits 2015 wurde der gesetzliche Anspruch für GKV-Versicherte auf ein Entlassmanagement eingeführt. Doch der dazu nötige Rahmenvertrag trat wegen eines Schiedsverfahrens und einer Klage erst am 1. Oktober 2017 in Kraft. Das neue Verfahren wirft nun selbst viele Fragen und Probleme auf. Dies zeigte sich beim Zwischenahner Dialog am 1. und 2. März.  

Viele neue Formalitäten

Die Krankenhäuser müssen bei Entlassverordnungen die gesamten umfangreichen Vorschriften der vertragsärztlichen Versorgung beachten, erklärte Rechtsanwalt Dr. Joachim Kasper, Kassel. Nicht zuletzt wegen der Formalitäten würden viele Krankenhäuser das Entlassmanagement an externe Dienstleister delegieren. Da bisher noch keine Urteile und keine Auslegungen zu diesem Thema vorliegen, seien so viele Fragen offen.

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Dr. Siiri Ann Doka, BAG Selbsthilfe, forderte klare Regeln. Diese dürften nicht so kompliziert sein, dass die Neuerungen nicht bei den Patienten ankämen. Brigitte Käser, AOK Niedersachsen, erklärte: „Das Entlassmanagement soll den Übergang der Patienten erleichtern, aber nicht den Hausarzt ersetzen.“ Über die bisherigen Erfahrungen sagte Käser: „Es gibt nichts, was es nicht gibt.“ Sie berichtete über diverse Fehler beim Verordnen bis zur Verwendung von Aufklebern mit Patientendaten, die bei der Rezeptabrechnung nicht verarbeitet werden können. Dr. Borchart Pundt, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, mahnte die Patienten, ihren Anspruch auf das Entlassmanagement durchzusetzen. Es sei gut, dass die Inhalte des Entlassbriefs im Gesetz genau definiert sind. Denn wenn nur ein Aspekt fehle, sei dies ein Gesetzesverstoß. Dr. Beate Jungmann-Klaar, Leiterin der Krankenhausapotheke am Klinikum Oldenburg, berichtete, dass viele neue organisatorische Aufgaben das Pflegepersonal zusätzlich belasten. Stattdessen könnten Apotheker auf Stationen auch bei dieser Aufgabe sehr hilfreich sein.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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