„Datenklau“-Prozess

Nur Lügen und Halbwahrheiten?

Berlin - 02.03.2018, 17:00 Uhr

Vor dem Landgericht geht der Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Bellartz weiter. (Foto: Külker)

Vor dem Landgericht geht der Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Bellartz weiter. (Foto: Külker)


Vergangene Woche hatte im Strafprozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und den früheren Systemadministrator im Bundesgesundheitsministerium, Christoph H., die Hauptbelastungszeugin ausgesagt: H.´s Ex-Frau berichtete von regelmäßigen Treffen der beiden Angeklagten, sowie einem Geld- und Datenaustauch. Am heutigen Verhandlungstag nahmen die Verteidiger der Angeklagten die Aussagen der Zeugin auseinander. Bellartz‘ Anwalt sprach von „Lügen, Widersprüchen und Halbwahrheiten“.

Am heutigen Freitag kamen die Beteiligten im Prozess um das mutmaßliche Ausspähen von Daten im Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum achten Verhandlungstermin im Berliner Kriminalgericht zusammen. Zum Auftakt nahmen die Verteidiger der beiden Angeklagten Stellung zu den Erkenntnissen aus der Zeugenbefragung am vorangegangenen Verhandlungstag. Katja S., die frühere Ehefrau von H., hatte ausgesagt – und sie ist die Hauptbelastungszeugin in diesem Prozess. Ihr neuer Mann war es, der das BMG 2012 anonym über die Geschehnisse im BMG informierte.

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Doch den Verteidigern zufolge ist mit den Aussagen der Ex-Frau rein gar nichts anzufangen. Die Zeugin sei nicht glaubwürdig und ihre Aussagen nicht glaubhaft, sondern widersprüchlich, wenn nicht sogar falsch. Katja S. hatte unter anderem von der ersten Datenübergabe in der Nähe des Gendarmenmarktes berichtet. Zudem, dass es eine Art „Spesenkonto“ beim „Apothekerverband“ – also der ABDA – gegeben habe, von dem sich Bellartz das an H. gezahlte Geld wiedergeholt haben soll.

Verteidiger bezweifeln Glaubwürdigkeit von H.´s Ex-Frau

Die Verteidigerin H.'s setzte dem nun entgegen, dass die Zeugin keine eigene Wahrnehmung gehabt, sondern sich immer nur auf Gehörtes berufen habe. Daraus habe sie sich letztlich „etwas zusammengereimt, von dem sie sich einen Vorteil erhofft“ habe. Die Anwältin sprach von einem „Belastungswunsch“ und verwies auf den Sorgerechtsstreit, den H. und seine Exfrau um das gemeinsame Kind führten – das Kind war dem Vater zugesprochen worden, nachdem Katja S. es zunächst mit an ihren Wohnort nach Regensburg genommen hatte. Nicht glaubwürdig sei es, wenn die Zeugin behaupte, die „Bürgerpflicht“ habe sie zur Anzeige getrieben. Zudem habe es bereits früher Falschaussagen von S. gegeben, die zwei Strafverfahren nach sich führten. Aus Sicht der Verteidigerin, ist damit die „einzige unmittelbare Zeugin weggebrochen“ – die Vernehmung weiterer mittelbarer Zeugen zum Tatbestand des Ausspähens von Daten hält sie für nicht mehr nötig.

Bellartz´ Anwalt ist ebenfalls der Meinung, dass sich aus den Aussagen der Zeugin nichts ableiten lasse. Es handele sich nur um „Lügen, Widersprüche und Halbwahrheiten“. Die Staatsanwaltschaft habe 40 selbstständige Taten zu bestimmten Zeitpunkten angeklagt. Diese passten nicht nur nicht zu den polizeilichen Ermittlungen. Auch die Zeugin habe die Treffen in ihrer Aussage anders verortet. So habe sie beispielsweise behauptet, die erste Datenübergabe habe kurz vor Ostern 2009 stattgefunden – kurz darauf sei Bellartz zu den olympischen Winterspielen nach Kanada gereist. Laut Ermittlungsakte war es im Februar 2010 – und in diesem Jahr waren auch die Olympischen Spiele. Zudem habe sie in früheren Aussagen erklärt, die Geldscheine, die H. von Bellartz bekommen habe und seiner Frau damals gezeigt habe, seien immer 50 Euro-Scheine gewesen. Nun habe sie von einer unterschiedlichen Stückelung gesprochen. Zudem wies der Anwalt nochmals darauf hin, dass weder bei Bellartz noch bei der ABDA je Datenträger gefunden worden seien, die die Vorwürfe bestätigen könnten.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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