Sachsen-Anhalt

Kassen zahlen Kosten für Antibiotika-Schnelltest

Berlin - 02.03.2018, 13:00 Uhr

In Sachsen-Anhalt übernehmen zwei Krankenkassen die Kosten für CRP-Schnelltests, um die Art des Infektes bei Patienten feststellen zu können. (Foto: Imago)

In Sachsen-Anhalt übernehmen zwei Krankenkassen die Kosten für CRP-Schnelltests, um die Art des Infektes bei Patienten feststellen zu können. (Foto: Imago)


Antibiotika-Resistenzen sind ein immer größer werdendes Problem in Deutschland. Eine Ursache: Es gibt zu viele unnötige Antibiotika-Verordnungen, beispielsweise weil der Patient gar nicht unter einem bakteriellen sondern einem viralen Infekt leidet. Patienten der AOK und der IKK gesund plus aus Sachsen-Anhalt können nun einen Schnelltest als Kassenleistung in Anspruch nehmen, der Auskunft darüber gibt, ob ein Antibiotikum überhaupt nötig ist.

In Sachsen-Anhalt haben sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV), der Hausärzteverband sowie die Krankenkassen AOK Sachsen-Anhalt und die IKK gesund plus auf eine Änderung im Haus- und Kinderarztvertrag geeinigt. Demnach übernehmen die Kassen ab sofort die Kosten für einen sogenannten CRP-Schnelltest. Mit Hilfe eines solchen Tests können die Mediziner innerhalb von ein paar Minuten feststellen, ob ein viraler oder ein bakterieller Infekt vorliegt. Die IKK gesund plus zitiert Studien, nach denen die Anzahl der Antibiotika-Verordnungen um bis zu 24 Prozent abnehmen könnte, wenn CRP-Tests regelmäßig zur Anwendung kommen.

Der CRP-Wert ist ein Entzündungsparameter im Blut, mit ihm misst man das „C-reaktive Protein“, das bei bakteriellen Infektionen ansteigt. Bei dem Test werden einige Tropfen Blut (etwa aus der Fingerkuppe) entnommen und auf die CRP-Konzentration hin analysiert. Zeigt der Test einen niedrigen CRP-Wert, bedeutet dies, dass mit aller Wahrscheinlichkeit keine bakterielle Entzündung vorliegt und somit auf Antibiotika verzichtet werden kann. Insbesondere im kinderärztlichen Bereich kommen solche Tests schon vielerorts zur Anwendung, um unnötige Antibiotika-Verordnungen zu vermeiden. In den meisten Fällen müssen die Patienten (beziehungsweise Eltern) den Test aber selbst bezahlen.

CRP-Tests könnten bald Teil der Kollektivversorgung werden

Die Durchführung dieser kurzen Untersuchung ist nicht Teil des „normalen“, also des kollektiven GKV-Leistungskataloges. Die AOK Sachsen-Anhalt und die IKK haben diese Leistung daher in Sondervereinbarungen zusammen mit der KV und dem Hausärzteverband vereinbart. Zur Vergütung für die Ärzte äußerten sich weder die Kassen noch die Ärzte.

Allerdings könnte es schon bald eine flächendeckende Erstattung solcher Tests geben. Denn der Gesetzgeber hatte im Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz (AMVSG) vorgeschrieben, dass der Bewertungsausschuss von Kassen und Ärzten prüfen soll, in „welchem Umfang Diagnostika zur schnellen und zur qualitätsgesicherten Antibiotikatherapie in der vertragsärztlichen Versorgung  eingesetzt werden können“. Konkret heißt das: Einigen sich Kassen und Ärzte, könnten CRP-Tests und deren Durchführung schon bald Teil des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) werden und somit in die Kollektivversorgung übergehen.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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