Kampf gegen Resistenzen

Strengere Regeln für Reserve-Antibiotika in der Tiermast ab heute in Kraft

Stuttgart - 01.03.2018, 15:15 Uhr

Reserve-Antibiotika dürfen zukünftig nur bei den Tierarten und Krankheiten eingesetzt werden, bei denen sie zugelassen sind (Foto: dani kreienbühl 

                                    / stock.adobe.com)

Reserve-Antibiotika dürfen zukünftig nur bei den Tierarten und Krankheiten eingesetzt werden, bei denen sie zugelassen sind (Foto: dani kreienbühl / stock.adobe.com)


Ab dem heutigen Donnerstag gelten neue Maßnahmen im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen. Wichtige Antibiotika in der Tiermast dürfen nun nur noch wie in der Zulassung bestimmt angewendet werde. Eine Umwidmung auf andere Tierarten oder Krankheiten ist unzulässig. Damit eine antibiotische Therapie eingeleitet werden kann, ist ferner auch ein „physischer Kontakt“ zwischen Tierarzt und Halter vorgesehen.

Anfang Februar hatte sich der Bundesrat mit dem umstrittenen Antibiotika-Einsatz in der Tiermast beschäftigt. Die Länder stimmten einer Novellierung der Verordnung über tierärztlichen Hausapotheken zu. Nun gelten strengere Regeln. Seit dem heutigen Donnerstag ist es verboten, besonders wichtige Wirkstoffe bei Rindern, Schweinen, Puten und Hühnern umzuwidmen - also auch für andere Krankheiten oder Tiere anzuwenden, als in der Zulassung bestimmt. Möglich ist dies nur noch, „soweit im Einzelfall die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ernstlich gefährdet ist“. Konkret geht es um bestimmte Reserve-Antibiotika, die auch bei Menschen für schwere Krankheiten verwendet werden, wenn Standard- Antibiotika nicht mehr wirken.

Die Verordnung von Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU), die am heutigen Donnerstag in Kraft getreten ist, bezieht sich auf die Wirkstoffgruppen der Cephalosporine der dritten oder vierten Generation sowie der Fluorchinolone. Vor allem letztere machen den Experten Sorgen. Zwar sank die Abgabemenge von Fluorchinolonen 2016 auf 9,3 Tonnen, ist aber höher als zu Beginn der amtlichen Erfassung 2011 mit 8,2 Tonnen. Die Gesamt-Abgabemenge aller Antibiotika an Tierärzte ging laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in dieser Zeit von 1700 auf 742 Tonnen zurück.

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„Physischer Kontakt“ ist für die Behandlung mit Antibiotika notwendig

Die Verordnung sieht daneben weitere Verschärfungen vor. So soll gewährleistet werden, dass zu einer ordnungsgemäßen Behandlung mit antibakteriellen Mitteln ein direkter „physischer Kontakt“ des Tierarztes mit den Tieren gehört. Nur eine „Kommunikation“ zwischen Arzt und Tierhalter reicht nicht aus.

Der Einsatz von Medikamenten im Stall wird seit langem kritisiert. Er soll sinken, um zu verhindern, dass sich Resistenzen bilden und Wirkstoffe nicht mehr anschlagen. Umweltschützer und die Grünen fordern weitergehende Maßnahmen wie ein völliges Verbot von Reserve-Antibiotika in der Tierhaltung. Seit 2011 müssen Pharmaindustrie und Großhändler melden, welche Mengen bestimmter Arzneimittel sie an Tierärzte abgeben. Ein Großteil der Antibiotika geht dabei seit Jahren in Landkreise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, in denen es viele große Mastanlagen gibt.


dpa / DAZ.online
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

ohne Sachverstand

von ThomasMuella am 14.03.2018 um 13:22 Uhr

Bei den Untersuchungen des NDR wurden in ALLEN Gewässerproben Resistenzen gegen Carbapeneme gefunden. Diese wurden NIE in der Tiermedizin eingesetzt! Die oft als "Stall-Keime" deklarierten MRSA könne heute dank Gensequenzierungen exakt zugeordnet werden. Man kann daher die sog. "live-stock-mrsa" (aus der Tierhaltung) genau efassen. Sie machen deutlich unter 10% aus. Berichte darüber, dass Patienten durch exakt diese Stämme geschädugt wurden, fehlen völlig.
Wo ist also die zu bearbeitende grosse Baustelle?!
Und ein Blick über den Tellerrand hilft auch: Das bis vor kurzem als Vorbild dargestellte Dänemark hat z.B. die Regelung, dass der Tierarzt alle vier Wochen einen Bestandsbesuch macht, einen Behandlungsplan erstellt, der Landwirt dann die entsprechenden Medikamente erhält und diese selbständig anwendet.
Bei uns gibt es den Bestandsbesuch ebenfalls, die Medikamente dürfen aber für max. 7 Tage abgegeben werden. umwidmungen waren auch bisher stark eingeschränkt - hier ist der Bericht FALSCH.
Vielleicht einfach mal eine TA-Praxis besuchen und sich informieren!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: ohne Sachverstand

von Dirk S. am 06.08.2018 um 20:48 Uhr

Schade, dass unsere Tierärzte hier anscheinend gar keine Selbstkritik üben. Unabhängig jeglicher anderslautender Argumente kann doch kein vernünftig denkender Mensch dem Einsatz von Reserve Antibiotika in der Tiermast zustimmen. Viel Spaß beim in den Spiegel schauen am Morgen, ich muss den Job ja nicht machen

Der falsche Ansatz

von Frank S. am 02.03.2018 um 12:58 Uhr

So lange nicht vergleichbare Regelungen in der Humanmedizin umgesetzt werden sind die Maßnahmen im Tierbereich sinnlos. Bezogen auf das Körpergewicht werden immer noch wesentlich mehr Antibiotika, vor allem auch sog. Reserveantibiotika als Ersttherapie, beim Menschen eingesetzt. Krankenhäuser entsorgen ihre mit multiresistenten Keimen hoch belasteten Abwässer immer noch unbehandelt ins Abwassersystem.
Die neuen Regeln erhöhen nur den administrativen Aufwand für den Tierarzt, ohne Aussicht auf Erfolg. Im übrigen sind von den Änderungen in der Praxis eher Kleintierärzte betroffen, da die meisten der neuen Regelungen im Nutztierbereich nicht greifen oder bereits (durch andere Vorgaben) gelten.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Der falsche Ansatz

von Dirk S. am 02.03.2018 um 17:27 Uhr

Ja genau. Weil es auch bei der menschlichen Therapie Missstände gibt fangen wir bei der Tiermast erst gar nicht an. Wenn ganze Hühnerställe vorbeugend mit Colistin behandelt werden scheinen keine anderen Vorschriften zu greifen. Und das machen keine Kleintierärzte.

Das reicht überhaupt nicht ...

von Dirk S. am 02.03.2018 um 11:18 Uhr

Ich war entsetzt zu hören, dass diese Reserve Antibiotika überhaupt in der Breite eingesetzt werden dürfen. Beim Menschen warden sie sehr restriktiv und ungern eingesetzt und man muss die Ärzte quasi anbetteln. Alles ander als ein völliges Verbot in der Tiermast greift viel zu kurz und ist verantwortungslos. Aber was will man von C. Schmidt erwarten, ein Lobby Minister von A bis Z.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Das reicht überhaupt nicht

von Dirk S. am 02.03.2018 um 12:58 Uhr

... Was die Politik nicht hinbekommt regeln die Käufer. Mcdonalds kündigt an auf Fleisch mit Reserve Antibiotika komplett verzichten zu wollen...

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