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ApothekenRechtTag 2018
Arzneimittelpreisbindung – Zweite Chance EuGH?
Seit mehr als 16 Monaten dürfen EU-ausländische Versandapotheken ihren Kunden in Deutschland beim Bezug rezeptpflichtiger Arzneimittel Boni gewähren. An die hiesige Preisbindung müssen sie sich nicht halten. Gibt es eine Chance, dass die dahinter steckende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nochmals revidiert wird? Mit dieser Frage befasst sich der Gesundheitsrechts-Experte Dr. Elmar Mand am 16. März auf dem ApothekenRechtTag im Rahmen der Interpharm in Berlin.
Frei nach Sepp Herberger ist man versucht zu formulieren: Nach dem Verfahren ist vor dem Verfahren. Jedenfalls lässt sich das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Arzneimittelpreisbindung ausländischer Versandapotheken vom 24. November 2016 durchaus als Aufforderung deuten, erneut den Gang nach Luxemburg zum Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu suchen. Und das Oberlandesgericht München – obwohl selbst nicht Adressat des BGH-Urteils – hat die Anregungen aus Karlsruhe in der vergangenen Woche bereits aufgegriffen. Es holt nun Daten und Fakten ein, ob die Arzneimittelpreisverordnung zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln geeignet, erforderlich und angemessen ist.
Denn tatsächlich hat der EuGH in seiner viel diskutierten Entscheidung vom 19. Oktober 2016 zur Unvereinbarkeit einheitlicher Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel mit der EU-Warenverkehrsfreiheit nur eine Art Beweislastentscheidung getroffen und selbst betont, dass sein Urteil zum deutschen Arzneimittelpreisrecht auf derzeit mangelnden Nachweisen zu dessen Eignung und Erforderlichkeit beruhe.
Nachdem zwischenzeitlich neue ökonomisch-juristische Untersuchungen zur Rechtfertigung des einheitlichen Apothekenabgabepreises für verschreibungspflichtige Arzneimittel vorliegen, fragt sich, ob alsbald mit einer erneuten Befassung des EuGH zu rechnen ist. Die Möglichkeit hierzu bieten einige aktuell anhängige Verfahren vor deutschen Obergerichten gegen EU-ausländische Versandapotheken – darunter das bereits genannte Münchener. Inwieweit in diesen Verfahren – oder jedenfalls im Falle einer möglichen Revision zum BGH – mit einer erneuten Vorlageentscheidung zum EuGH zu rechnen ist und welche Erfolgsaussichten ein erneutes Verfahren vor dem EuGH hätte, soll im Rahmen des Vortrags von Dr. Elmar J. Mand näher untersucht werden. Darüber hinaus wird der Referent auf die Tragweite der EuGH-Entscheidung auch mit Blick auf das jüngste BGH-Urteil zur Verbindlichkeit der Großhandelszuschläge nach § 2 Arzneimittelpreisverordnung eingegangen.
Dr. Elmar J. Mand ist Experte und Autor auf dem Gebiet des Gesundheitsrechts, Mitglied der Forschungsstelle für Pharmarecht der Universität Marburg und Träger des ApothekenRecht-Preises 2008.
Programm-Infos:
Arzneimittelpreisbindung – Zweite Chance EuGH? Dr. Elmar J. Mand, Marburg.
Am Freitag, 16. März 2018, 09:15 Uhr auf dem ApothekenRechtTag anlässlich der Interpharm in Berlin.
Das ausführliche Programm des
ApothekenRechtTags und der Interpharm finden Sie im Internet unter
www.interpharm.de.
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