Österreich

Cannabis sativa ist Arzneipflanze des Jahres 2018

Berlin - 20.02.2018, 13:00 Uhr

In Österreich hat das Wissenschaftsnetzwerk HMPPA Cannabis sativa zur Arzneipflanze des Jahres gewählt. (Bild: HMPPA)

In Österreich hat das Wissenschaftsnetzwerk HMPPA Cannabis sativa zur Arzneipflanze des Jahres gewählt. (Bild: HMPPA)


Das österreichische Wissenschaftsnetzwerk Medicinal Products Platform Austria (HMPPA) hat laut einer Pressemeldung vergangene Woche Cannabis sativa zur Arzneipflanze des Jahres 2018 gewählt. Die Wahl fiel auf die Hanfpflanze aufgrund ihrer aktuellen Bedeutung und ihrem vielfältigen Wirkstoffspektrum. In Österreich kommt Medizinalhanf ausschließlich in Form von Reinsubstanzen oder synthetischen Derivaten zum Einsatz.

Das österreichische Wissenschafts-Netzwerk Medicinal Products Platform Austria (HMPPA) meldete in einer Pressemeldung die Wahl von Cannabis sativa zur Arzneipflanze des Jahres 2018. Einer der Gründe für die Auszeichnung der Hanfpflanze seitens der HMPPA lag zum einen in seiner aktuellen politischen und wirtschaftlichen Bedeutung.  Für das Wissenschaftsnetzwerk, das sich auf Phytopharmaka spezialisiert hat, ist bei der regelmäßigen Wahl der Arzneipflanze des Jahres jedoch auch die Vielfalt und pharmazeutische Relevanz der enthaltenen Wirkstoffe entscheidend.

Reinsubstanzen als Arzneimittel

Cannabis sativa enthält rund 400 verschiedene Inhaltsstoffe, davon etwa hundert verschiedene  Cannabinoide sowie diverse Terpene und Flavonoide. Die Hauptwirkstoffe von Cannabis sativa sind die Cannabinoide, von denen das Tetrahydrocannabiol (THC) und Cannabidiol (CBD) am besten untersucht sind. „THC und CBD besitzen ein unterschiedliches Wirkspektrum und können bei bestimmten Beschwerdebildern positive medizinische Wirkungen erzielen", erklärt Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bauer, Vizepräsident der HMPPA, Institut für Pharmazeutische Wissenschaften, Karl-Franzens-Universität Graz.  

In Österreich sind Cannabisblüten nicht rezeptierbar. Medizinisch genutzt werden dort überwiegend aus dem Extrakt gewonnene Reinsubstanzen. Die rechtliche Situation von Cannabis beziehungsweise ihrer Pflanzenteile und -zubereitungen sowie der Reinsubstanzen ist in der österreichischen Suchtmittelgesetzgebung detailliert geregelt. Nach Auffassung der HMPP sind Reinsubstanzen für medizinische Zwecke besser geeignet als die getrockneten weiblichen Cannabisblüten, weil das Wirkstoffspektrum der natürlichen Drogen quantitativen Schwankungen unterliegt.   



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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