Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher

Waren die BMG-Mails zu schlecht geschützt?

Berlin - 02.02.2018, 17:50 Uhr

Im Prozess gegen den ehemaligen ABDA-Sprecher Thomas Bellartz stellt sich heraus, dass das Mailsystem vom BMG offenbar recht unsicher geschützt ist. (Foto: Külker)

Im Prozess gegen den ehemaligen ABDA-Sprecher Thomas Bellartz stellt sich heraus, dass das Mailsystem vom BMG offenbar recht unsicher geschützt ist. (Foto: Külker)


Der fünfte Prozesstag in der sogenannten Datenklau-Affäre startete mit Erklärungen der Verteidigung, dass die Verhandlungen aus ihrer Sicht abschlussreif seien. Schließlich sei nicht klar, welche vermeintlich gestohlenen Daten konkreter Gegenstand der Anklage sind. Das Gericht setzte die Verhandlungen jedoch vorerst fort. In den heutigen Zeugenvernehmungen kristallisierte sich heraus, dass es noch weitere verschiedene Zugriffsmöglichkeiten auf die E-Mail Postfächer der BMG-Referate gab.

Am heutigen Freitag stand der fünfte Verhandlungstermin in der Strafsache gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und den IT-Spezialisten Christoph H. an. Den beiden wird vorgeworfen, gemeinsam Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgespäht zu haben. Bellartz soll den ehemaligen externen IT-Mitarbeiter des BMG beauftragt haben, für ihn Mails von leitenden Ministeriumsbeamten und Staatssekretären kopiert zu haben – dafür soll er Christoph H. Geld gezahlt haben.

Der Verhandlungstag begann mit Erklärungen der Verteidigung zu den Zeugenaussagen der vorherigen Woche. Beispielsweise seien aus Sicht des Verteidigers von Christoph H die Angaben der ersten Zeugin, eine Referentin des Fachreferats Apothekenbetrieb des BMG, durch „Unergiebigikeit“ gekennzeichnet. Die Zeugin hatte ausgesagt, auf einer Besprechung mit Standesvertretern aus dem Apothekenbereich eine bestimmte Tabelle auf den Unterlagen der ABDA-Mitglieder erkannt zu haben. Sie gab an, dass diese Tabelle ähnlich der sei, die zu der Referatssynopse zum Gesetzesentwurf der Änderung der Apothekenbetriebsordnung gehört.

Da die Zeugin weder die Inhalte der Tabelle genau lesen konnte, noch sich an die konkrete Fassung des Gesetzesentwurf erinnern konnte, ist es aus der Sicht der Verteidigung nicht nachvollziehbar, welches Dokument genau auf welchem Kanal zur ABDA gelangt sein sollten.

Für Verteidigung ist Prozess „abschlussreif“

Die Verteidigung von Christoph H. nahm auch Bezug auf die Zeugenaussage vom 26. Januar des damaligen Technikleiters beim BMG. In dieser Zeugenaussage habe es Hinweise darauf gegeben, dass die E-Mail-Postfächer des BMG nicht ausreichend vor unrechtmäßigem Zugriff geschützt waren. Daher ließe sich aus Sicht der Verteidigung von Christoph H. der Weg der Dokumente nicht nachvollziehen.

Für den Verteidiger von Ex-ABDA-Sprecher Bellarz bestätigen die Zeugenaussagen der vorangegangenen Woche, dass auch die Anklagepunkte gegen seinen Mandaten nicht nachvollziehbar seien. Seiner Ansicht nach sei immer noch fraglich, welche Dokumente konkret auf welchem Weg unrechtmäßig das BMG verlassen hätten und welche Zugriffsverletzungen überhaupt verletzt worden seien. Aus Sicht des Verteidigers Wegener ist das Verfahren daher abschlussreif. „Es ist doch schon jetzt klar, dass Herr Bellartz freigesprochen werden soll“, erklärt Wegener.

Der Richter wandte ein, dass sich die Kammer noch nicht abschließend mit den vorangegangenen Zeugenaussagen befasst habe, um zu dem Vorschlag von Herrn Wegener, die Verhandlungen abzuschließen, Stellung zu nehmen. Die Kammer werde sich voraussichtlich im Laufe des Februars äußern. Vorerst werden die Verhandlungen wie geplant fortgesetzt.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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