Krankenkasse warnt

Achtung: Rezept-Fälscher unterwegs!

Stuttgart - 02.02.2018, 17:10 Uhr

An der langen Lügen-Nase erkennt man
die Rezept-Fälscher leider nicht. Aber es gibt Anhaltspunkte, wie Sie die
gefälschten Rezepte erkennen können. (Foto: nevenm / stock.adobe.com) 

An der langen Lügen-Nase erkennt man die Rezept-Fälscher leider nicht. Aber es gibt Anhaltspunkte, wie Sie die gefälschten Rezepte erkennen können. (Foto: nevenm / stock.adobe.com) 


Die Barmer warnt aktuell alle Apothekerkammern und Apothekerverbände in Deutschland vor Rezeptfälschern. Konkret geht es um Rezepte aus den Monaten Oktober und November 2017. Nicht nur die Barmer ist vom Betrug betroffen. Um erhöhte Sensibilität wird bei folgenden Medikamenten gebeten: Glivec, Norditropin FlexPro und Xeljanz. Die Fälschungen seien erkennbar - Kosten würden deshalb nicht von der Krankenkasse übernommen. 

In einem offiziellen Schreiben vom 31. Januar 2018 informiert die Barmer alle Apotheker darüber, dass sie im Zuge der Abrechnungsprüfung zahlreiche erkennbare Rezeptfälschungen aufgedeckt hat. Alle stammen aus den Monaten Oktober und November. Verordnet wurden auf den Rezepten: 

  • Glivec® 400mg 30 Filmtabletten

Wirkstoff: Imatinib

  • Norditropin® FlexPro 15 mg/1,5ml 5x1,5ml Fertigspritzen

Wirkstoff: Somatropin

  • Xeljanz® 5 mg 56 Filmtabletten

Wirkstoff: Tofacitinib

Die Rezeptfälschungen sind vor allem an folgenden Informationen zu erkennen. Jedoch sind auch andere Krankenkassen betroffen! 

  • Kostenträger: Barmer 00046
  • IK 104940005 (Hauptkassen IK der Barmer)
  • Geburtsjahr besteht aus vier Ziffern – korrekt wären nur zwei
  • Die Rezepte sind immer für Kinder aus den Geburtsjahren 2004 und 2005 ausgestellt (häufig: 24.08.2004 bzw. 24.08.2005)
  • Die BSNR stammt von hessischen Praxen: 408321000 und 401093700
  • Der im Stempel abgebildete Arzt existiert unter der angegebenen Adresse nicht: „Praxis-Diagnostik-Wissenschaft“. Die LANR fehlt.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Super erkennbar!

von Norbert Veicht am 05.02.2018 um 16:46 Uhr

Diese Rezepte wären bei mir auch eindeutig als korrekt durchgerutscht. Bei aller Liebe! Es kann doch nicht sein, dass ich bei bestehendem Kontraktionszwang und moralischer Verpflichtung, den Kunden zeitnah zu beliefern, erst eine intensive Recherche durchführen muss, bevor ich das Rezept beliefern darf.
Hinterher ist es ja immer leicht zu sagen, dass man ja nur auf dieses und jenes Anzeichen schauen müsste.
Wann sollen wir denn dann noch an unsere eigentliche Arbeit, wie z. B. pharmazeutische Beratung denken?

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Erkennbare Fälschung !

von ratatosk am 02.02.2018 um 23:29 Uhr

Ne is klar, jeder weiß außerhalb des Städchens, ob in Gemeinschaftspraxis xy ein Dr. Huber oder Meier etc. arbeit, und Geburtsjahr 2004 ist sowieso immer gefakt !
Die Kaste der GKV Funkionäre kann sich offensichtlich in Deutschland alles erlauben !
Natürlich wird jeder die Kassen unterstützten, aber so wird einfach jedes Risiko übergewälzt, damit die Boni stimmen. Solche Dinge in der Praxis sofort mit solchen Lappalien zu erkennen ist unmöglich, gerade wenn es außerhalb des direkten Umfeldes dieser Praxen ist. Bei uns sind aber teure Rezepte für Ersatzkassen schon lange Hochrisikobereiche ! wir schicken diese einfach an die Kasse zur Überprüfung, sollte einfach zur Sicherheit jeder machen, damit die durch Fälschungen kein Risiko mehr haben. Müssen dort aber auch innerhalt von 5-19 Min natürlich bearbeitet sein.

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