Neue Kreditkartenregeln

Keine Gebühren mehr bei Zahlungen mit Visa und Mastercard

München - 31.01.2018, 14:55 Uhr

Neue Regeln: Auch für Apotheker sind die neuen Gebührenregeln bei der Nutzung von Kreditkarten von Bedeutung. (Foto: Picture Alliance)

Neue Regeln: Auch für Apotheker sind die neuen Gebührenregeln bei der Nutzung von Kreditkarten von Bedeutung. (Foto: Picture Alliance)


Seit dem 13. Januar gelten bei der Bezahlung mit Kreditkarten neue Regeln, die auch für Apotheker relevant sind. Auf Grundlage einer EU-Richtlinie dürfen Händler ab sofort keine Zusatzkosten mehr bei Zahlungen mit Kreditkarten wie Visa und Mastercard berechnen. Doch es gibt Ausnahmen.

Fast unbemerkt von der medialen Öffentlichkeit sind am 13. Januar entscheidende Veränderungen bei der Bezahlung mit Kreditkarten in Kraft getreten, die auch für Apotheker in ihren täglichen Geschäftsabläufen von Bedeutung sind. Wie die Wettbewerbszentrale berichtet, sind auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie Zusatzkosten für Zahlungen, die mit Kreditkarte abgewickelt werden, seitdem nicht mehr zulässig. Dies gelte für Kreditkarten, die im sogenannten Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren abgewickelt werden. Dazu zählten unter anderem Karten von Visa und Mastercard. 

Dagegen sind bei Kreditkarten, die im sogenannten Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren abgewickelt werden, Zusatzkosten für Zahlungen weiterhin zulässig. Laut Wettbewerbszentrale betrifft dies insbesondere Karten von Diners und American Express. Die dort verlangten zusätzlichen Kosten dürften aber nicht die Kosten übersteigen, die dem Anbieter tatsächlich durch die Nutzung der Kreditkarte entstehen.

Darüber hinaus sind seit dem 13. Januar auch Zusatzkosten für die Nutzung einer Sepa-Lastschrift bei der Bezahlung von Waren und Dienstleistungen nicht mehr zulässig. Gleiches gelte für Überweisungen nach einem Kauf auf Rechnung. Schließlich fallen nach Auffassung der Wettbewerbszentrale auch Zahlungen über Bezahldienste wie Paypal, Sofortüberweisung oder Amazon Payments unter die neue Regelung, wenn die damit ausgelöste Zahlung durch den Verbraucher von seinem Konto per Lastschrift, per Überweisung oder mit seiner Kreditkarte erfolgt.



Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Gebühren von Unternehmen

von Thomas Ba. am 01.02.2018 um 18:29 Uhr

Wie sieht das mit den Gebühren die das Unternehmen mir in Rechnung stellt, wenn ein Kunde mit Kreditkarte bezahlt.? Diese Gebühren sind zulässig?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

cui bono?

von Kassensklave am 31.01.2018 um 20:08 Uhr

Da hat sich mal wieder die finanzstarke Kreditwirtschaft bei der EU eingekauft...äh...."durchgesetzt", wollte ich schreiben.

Übrigens ist das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland immer noch die Barzahlung. Solange die Gesellschaften also die Konditionen für Kreditkarten immer noch so schlecht gestalten..... wer eine Kreditkarte hat, hat fast immer auch eine EC Karte.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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