Nach Heilpraktiker-Skandal

AMK warnt Apotheker vor 3-Brompyruvat

Stuttgart - 31.01.2018, 10:10 Uhr

3-Brompyruvat ist das bromierte Derivat der Brenztraubensäure.

3-Brompyruvat ist das bromierte Derivat der Brenztraubensäure.


Nachdem im Sommer 2016 mehrere Krebspatienten eines Heilpraktikers nach Gabe des ungeprüften Präparats 3-Brompyruvat verstarben, hat sich nun die AMK hiermit beschäftigt. Sie hat Empfehlungen zusammengestellt, wie Apotheker mit der Substanz umgehen sollten.

Als vor gut anderthalb Jahren mindestens drei Krebspatienten kurz nach der alternativmedizinischen Behandlung eines Heilpraktikers aus Brüggen-Bracht verstarben, sorgte der Fall bundesweit für Aufsehen. Er zog Forderungen nach sich, das Heilpraktikerwesen in Deutschland zu reformieren – oder sogar gänzlich abzuschaffen. Die Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelt seitdem, doch ist die Aufklärung schwierig, inwiefern die Todesfälle mit der Gabe des ungeprüften Mittels 3-Brompyruvat zusammenhängen. Bislang wurde noch nicht einmal Anklage gegen den Heilpraktiker erhoben.

Unklar ist auch, inwiefern der Heilpraktiker berechtigt war, das Mittel seinen Patienten zu verabreichen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erklärte im Herbst 2016, nach seiner Einschätzung handele es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel: Laut § 48 Arzneimittelgesetz sind Arzneimittel mit Wirkstoffen, deren Wirkungen in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannt sind, rezeptpflichtig. „Bei 3-Bromopyruvat (3-BP) handelt es sich nach hiesiger Einschätzung um einen solchen Stoff“, betonte das BfArM. „Damit dürfen entsprechende Arzneimittel (Fertigarzneimittel sowie Rezeptur- und Defekturarzneimittel) zur Anwendung beim Menschen nur bei Vorlage einer ärztlichen Verschreibung abgegeben werden.“

Wie sollen Apotheker mit dem Stoff umgehen? 

Hiergegen hätte der Heilpraktiker verstoßen, da er die Substanz unter anderem von einem Apotheker in Hessen bezogen hatte – doch nach Ansicht von Behörden in Nordrhein-Westfalen hätte er zum fraglichen Zeitpunkt womöglich davon ausgehen können, dass ihm die Verabreichung gestattet sei. In einer Stellungnahme befasste sich nun die AMK mit der Frage, wie Apotheker mit dem Brenztraubensäure-Derivat 3-BP umgehen sollten.

Da 3-BP in den Glucose-Stoffwechsel eingreift, könnte es die Energieproduktion von Krebszellen hemmen, da Krebszellen diese Energiequelle bevorzugen, mutmaßt die AMK. Allerdings gibt es bislang wenig Untersuchungen hierzu. „In verschiedenen Tiermodellen zeigte 3-BP deutliche tumorspezifische antitumorale Wirkungen“, schreibt die AMK − „ohne toxische Effekte“, betont sie. Der Mechanismus dieser Wirkung in experimentellen Tumorstudien sei aber ungeklärt, da 3-BP außer der Hemmung der Glykolyse weitere Effekte zeigt. Auch sei über die Pharmakokinetik von 3-BP bislang wenig bekannt. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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