Deutscher Verkehrsgerichtstag 

Sollen Cannabis-Patienten Autofahren dürfen oder nicht?

Goslar - 23.01.2018, 10:05 Uhr

Patienten, die Cannabis auf Rezept erhalten, dürfen Auto fahren, wenn sie es sich zutrauen. (Foto: Karen Roach / stock.adobe.com)

Patienten, die Cannabis auf Rezept erhalten, dürfen Auto fahren, wenn sie es sich zutrauen. (Foto: Karen Roach / stock.adobe.com)


Toxikologisch macht es keinem Unterscheid, ob jemand aus medizinischen Gründen Cannabis konsumiert oder nur zum Spaß. Im Straßenverkehrsrecht hingegen macht es das sehr wohl. Der Cannabis-Patient darf Auto fahren, wenn er sich das zutraut, der Kiffer riskiert seinen Führerschein. Warum das so ist? Straßenverkehrsrechtliche Aspekte spielten beim sogenannten Cannabisgesetz keine Rolle. Nun macht sich der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag Gedanken zu dem Thema.

Seit März kann 2017 Cannabis auf Rezept verordnet werden. Mehr als 13 000 Menschen haben es seither verordnet bekommen. Wie viele dieser Patienten Auto fahren, ist unbekannt. Sicher ist aber: Sie dürfen ans Steuer. Denn während andere Cannabis-Konsumenten mit Fahrverbot und Führerscheinentzug rechnen müssen, selbst wenn sie nicht berauscht am Verkehr teilgenommen haben, dürfen Cannabis-Patienten nach derzeitiger Gesetzeslage Auto fahren, wenn sie sich das selbst zutrauen und keine Ausfallerscheinungen haben. Dabei mache es aus toxikologischer Sicht keinen Unterschied, ob vor Antritt der Fahrt Cannabisblüten aus der Apotheke oder aus dem Coffee Shop geraucht wurden, stellt Prof. Thomas Daldrup fest. Der Forensische Toxikologe vom Uniklinikum Düsseldorf ist einer der Referenten zum Thema „Cannabiskonsum und Fahreignung“, über das der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) diese Woche in Goslar spricht. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) beklagt die Sonderrolle, die Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr zugebilligt werde. Als das Gesetz „Cannabis als Medizin“ im Bundestag beraten wurde, sei der Verkehrsausschuss nicht beteiligt gewesen, kritisiert DVR-Sprecherin Julia Fohmann. Straßenverkehrsrechtliche Aspekte spielten bei dem Gesetz denn auch keine Rolle. „Wir bedauern das.“

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Dass Cannabis-Patienten die Teilnahme am Straßenverkehr nicht generell verboten ist, sondern von deren eigener Einschätzung ihrer Fahrtüchtigkeit abhängig gemacht wird, sehen Verkehrsexperten als Problem: Autofahrer seien nicht in der Lage, die Wirkung verlässlich einzuschätzen, sagt der Sprecher des Automobilclubs AvD, Herbert Engelmohr. Er plädiert für den Grundsatz: „Wer sich hinter das Steuer setzt, muss nüchtern sein.“ Das müsse auch für Kranke gelten, bei denen Cannabis als Arzneimittel eingesetzt wird.

Unter dem Sicherheitsaspekt dürfe der Grund des Cannabis-Konsums keine Rolle spielen, meint auch Arnold Plickert vom Vorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Entscheidend ist, dass niemand am Straßenverkehr teilnehmen sollte, der nicht voll und ganz fahrtüchtig ist.“ Dabei dürfe es keine Rolle spielen, ob die Fahruntüchtigkeit durch eine legale oder eine illegale Substanz herbeigeführt wurde. Ähnlich sieht es der ADAC: „Der Schutz der Verkehrsteilnehmer lässt keine Experimente zu.“ Doch solle geklärt werden, welche Auswirkungen eine ordnungsgemäße Einnahme von Cannabis auf das Fahrverhalten hat



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