Hilfsmittelversorgung

Online-Vertragsportal sorgt für Transparenz in der Apotheke

Berlin - 09.01.2018, 17:45 Uhr

Hilfsmittel komplettieren das Apothekensortiment. Doch sie bereiten auch Schwierigkeiten. Viele lassen sich mit dem OVP vermeiden. (Foto: klick61 / stock.adobe.com)

Hilfsmittel komplettieren das Apothekensortiment. Doch sie bereiten auch Schwierigkeiten. Viele lassen sich mit dem OVP vermeiden. (Foto: klick61 / stock.adobe.com)


Die Hilfsmittelversorgung ist höchst komplex. Apotheken müssen eine Präqualifizierung durchlaufen, um beispielsweise Inkontinenzprodukte oder Applikationshilfen überhaupt abgeben zu dürfen. Hinzu kommt ein dichter Vertragsdschungel. Hilfe bietet das unter anderem vom Deutschen Apothekerverband entwickelte Online-Vertragsportal. Bereits ein Drittel der Apotheken nutzt es mittlerweile.

„Die Hilfsmittelversorgung wird immer bürokratischer und undurchschaubarer – nicht nur für die Apotheker, sondern leider auch für die Patienten“. Das sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Vertragsausschusses des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Die Apotheken müssen sich nicht nur präqualifizieren, um überhaupt versorgen zu dürfen. Die Krankenkassen schließen zudem für sich allein oder mit anderen Krankenkassen Hilfsmittelversorgungsverträge ab – diese sind oft noch differenziert nach einzelnen Produktgruppen.

Doch Apotheken steht ein Instrument zur Verfügung, das ihnen hilft, den Durchblick durch die vielfältigen Vorgaben zu behalten: das vom DAV, den Landesapothekerverbänden und der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) – früher war es die ABDATA – entwickelte Online-Vertragsportal (OVP). Die 2015 in Betrieb genommene Datenbank erlaubt es jeder teilnehmenden Apotheke, direkt abzugleichen, welche Hilfsmittel die Krankenkasse des Versicherten für die Versorgung zulässt. Zugleich kann die Apotheke prüfen, ob sie selbst die formalen Voraussetzungen für die Abgabe eines bestimmten Hilfsmittels an den jeweiligen Patienten erfüllt. Das OVP kann zudem mit dem jeweiligen Warenwirtschaftssystem verbunden werden. Dann kann die Apotheke direkt im Gespräch mit dem Kunden die Versorgungsberechtigung prüfen und erkennen, ob das gewünschte Hilfsmittel vorrätig ist.

500.000 Prüfabfragen in der Woche

Laut DAV nutzen von den rund 18.000 Apotheken, die zumindest eine produktgruppenspezifische Präqualifizierung besitzen, mittlerweile 13.700 Apotheken das OVP. Nach einer aktuellen Auswertung des DAV sind darin mehr als 200 Verträge und eine Million Beitrittsdatensätze hinterlegt. Mit ihrer Hilfe nehmen die Apotheken pro Woche bis zu 500.000 Vertrags- und Präqualifizierungsprüfungen vor. Dittrich ist von den Vorteilen des OVP überzeugt: „Das Online-Vertragsportal stellt mehr Transparenz in der Apotheke her und nützt somit auch den Patienten. Mithilfe des Portals kann ein Apotheker sofort erkennen, ob und wie er einen Patienten versorgen kann – oder welche Schritte er dazu noch tun muss, indem er beispielsweise einem Vertrag mit einer Krankenkasse beitritt."

Laut DAV erzielten Hilfsmittel in öffentlichen Apotheken 2016 einen Umsatz in Höhe von 637 Millionen Euro (inkl. MwSt.). Spitzenreiter waren Applikationshilfen (z.B. Insulin-Pens) mit 253 Millionen Euro, dahinter kamen Inkontinenzhilfen (z.B. Bettbeutel) mit 128 Millionen Euro und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (z.B. Kompressionsstrümpfe) mit 91 Millionen Euro.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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