Hüffenhardt

Landgericht entscheidet über DocMorris-Automaten

Berlin - 21.12.2017, 07:00 Uhr

Entscheidung im Fall Hüffenhardt: Das Landgericht Mosbach entscheidet am heutigen Donnerstag, ob der DocMorris-Automat daurhaft geschlossen bleiben muss. (Foto: diz)

Entscheidung im Fall Hüffenhardt: Das Landgericht Mosbach entscheidet am heutigen Donnerstag, ob der DocMorris-Automat daurhaft geschlossen bleiben muss. (Foto: diz)


Kurz vor Jahresende kommt auf die Apothekenbranche am heutigen Donnerstag noch einmal ein wichtiges Gerichtsurteil zu: Das Landgericht Mosbach in Baden-Württemberg will sein Urteil in Sachen Arzneimittel-Automat von DocMorris verkünden. Selbst wenn die Richterin für die klagenden Apotheker entscheidet, befinden sich in der Sache noch weitere Verfahren in der Schwebe.

Am heutigen Donnerstag geht es vor dem Landgericht Mosbach noch einmal um den Arzneimittel-Automaten der niederländischen Versandapotheke DocMorris im baden-württembergischen Hüffenhardt. Das Unternehmen hatte in diesem Jahr in der alten, geschlossenen Apotheke des Ortes einen Automaten eröffnet, der zunächst OTC-Medikamente abgab und auch Rezepte annahm.

Schnell wurde der Automat vom zuständigen Regierungspräsidium wieder geschlossen, DocMorris eröffnete anschließend aber erneut, um „nur“ noch OTC-Präparate abzugeben. Aber auch die OTC-Abgabe wurde vom Landgericht Mosbach in mehreren einstweiligen Verfügungen untersagt – seitdem sind die ehemaligen Apothekenräume samt Abgabe-Automat geschlossen.

Kläger: Apotheker und LAV

Geklagt hatte vor dem Landgericht unter anderem der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV), der sich nach den Eilverfahren auch im Hauptsacheverfahren davon überzeugen will, dass das Geschäftsmodell von DocMorris in Hüffenhardt rechtswidrig ist. Eine mündliche Verhandlung hatte es zuletzt Ende November gegeben, die Teilnehmern zufolge nur 15 Minuten lang gedauert haben soll. Neben dem LAV hatten auch einige Apotheker auf eine dauerhafte Schließung hin geklagt, die Pharmazeuten waren dabei finanziell vom Großhändler Noweda unterstützt worden.

Frank Eickmann, Pressesprecher des LAV, hatte nach der Verhandlung erklärt, dass es nach Auswertung der Schriftsätze im heutigen Urteil auf eine Frage hinauslaufe: Ist das, was DocMorris in Hüffenhardt als neues Geschäftsmodell sah, Versandhandel oder nicht? DocMorris hatte angegeben, dass es sich um eine Art des Versandhandels handele und dabei auf Lieferdienste wie Lieferando verwiesen.

Neben dem Verfahren am Mosbacher Landgericht läuft derzeit noch ein Prozess am Verwaltungsgericht in Karlsruhe. Hier klagt DocMorris selbst – und zwar gegen die Schließungsverfügung des Regierungspräsidiums. Auch nach dem Urteil am heutigen Donnerstag wird DocMorris also weiter für den Betrieb seines Automaten kämpfen. Ziel des Unternehmens dürfte dabei nicht nur der Hüffenhardter Automat sein, sondern auch eine rechtliche Grundlage für die Eröffnung weiterer Standorte zu erlangen.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Ich wünsche DocMorris viel Glück

von J K am 06.01.2018 um 14:12 Uhr

Hoffentlich gewinnt am Ende DocMorris. Ein Vorteil für struktur-schwache Regionen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.