Vereinbarung zwischen DAV und ERsatzkassen 

Bei Blutzuckerteststreifen soll 2018 für Apotheken alles besser werden

Berlin - 19.12.2017, 13:40 Uhr

Für alle Ersatzkassen gilt bei Blutzucker-Teststreifen nun das gleiche vertragliche Grundgerüst. (Foto: PhotoSG / stock.adobe.com)

Für alle Ersatzkassen gilt bei Blutzucker-Teststreifen nun das gleiche vertragliche Grundgerüst. (Foto: PhotoSG / stock.adobe.com)


Ab 1. Januar 2018 gilt eine neue Vereinbarung  zur Versorgung mit Blutzuckerteststreifen zwischen den Ersatzkassen – mit Ausnahme der Barmer – und dem Deutschen Apothekerverband (DAV). Statt zwei wird es dann drei Preisgruppen geben. Zugleich sollen Apotheker weiterhin 50 Cent bekommen, wenn sie eine Packung rabattierter Teststreifen abgeben. Der DAV begrüßt die neue Vereinbarung.

Anfang 2017 waren die Ersatzkassen neue und unterschiedliche Wege bei der Versorgung mit Blutzuckerteststreifen gegangen. TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk hatten erstmals gemeinsam in einem Open-House-Verfahren Rabattverträge über Blutzuckerteststreifen abgeschlossen. Sie sollten die Anlage 4 zum Arzneiversorgungsvertrag (AVV) ergänzen. Damit die Verträge in den Apotheken auch berücksichtigt werden, versprachen die Kassen den Apotheken Entgegenkommen: Stellt eine Apotheke einen Patienten auf Rabatt-Teststreifen um, wird ihr dies auf die Erfüllung der sogenannten „B-Quote“ angerechnet. Zusätzlich gibt es die Umstellungsgebühr von 20 Euro (netto) für die Beratung und den Geräteaustausch auch bei Umstellung auf rabattierte Blutzuckerteststreifen. Nicht zuletzt sollten Apotheken 50 Cent (netto) pro abgegebene 50er-Rabatt-Packung zusätzlich zum vereinbarten Preis abrechnen können. Dafür wurde eine Sonder-PZN bereitgestellt.

Der DAV und die Landesapothekerverbände reagierten jedoch keinesfalls begeistert auf das neue Versorgungsmodell. Da es nicht mit ihnen abgestimmt war, verwiesen die Apotheker darauf, dass es sich nur um einseitige Willenserklärungen der Kassen handele, die keine vertragliche Sicherheit böten. Zudem erwies sich das Vorgehen nicht als praxistauglich. Nicht zuletzt war die Abrechnung der 50 Cent beschwerlich

Barmer ging einen anderen Weg

Sehr viel zufriedener war der DAV dagegen mit den etwas später zwischen ihm selbst und der Barmer vereinbarten Regeln zu Blutzuckertestreifen. Neben den bereits bekannten zwei Preisgruppen wurde hier eine weitere „Spezialpreisgruppe 1” für besonders günstige Teststreifen eingeführt. Zudem eine Quotenregelung, die sich an der Teststreifenvereinbarung in der Anlage 4 zum AVV des DAV mit den übrigen Ersatzkassen orientiert. Rabattverträge gibt es bei der Barmer dagegen nicht.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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