Schweiz

Politik streitet über Cannabis-Freigabe in Apotheken

Remagen - 15.12.2017, 12:45 Uhr

In der Schweiz soll es Cannabis in Pilotprojekten bald frei aus der Apotheke geben. Viele Politiker wollen das aber nicht. (Foto: dpa)

In der Schweiz soll es Cannabis in Pilotprojekten bald frei aus der Apotheke geben. Viele Politiker wollen das aber nicht. (Foto: dpa)


In der Schweiz liefern sich die Befürworter und Gegner der Freigabe von Cannabis erbitterte politische Kämpfe. Im Frühjahr dieses Jahres sollten Forschungsprojekte auf den Weg gebracht werden, mit denen Cannabis über Apotheken versuchsweise legal an Freiwillige abgegeben werden sollte. Der Bund verweigerte die Zustimmung dazu, aber nun macht das Parlament Druck.

Obwohl die Schweiz in Sachen Drogenpolitik eher zu den fortschrittlichen Ländern in Europa gehört, ist das Kiffen auch dort immer noch illegal. Es gibt Befürworter einer kompletten Legalisierung, aber auch Widerstände.

Pilotprojekte in Apotheken geplant

Im Frühjahr war berichtet worden, dass hierzu „eines der kuriosesten wissenschaftlichen Experimente der Schweiz“ kurz vor dem Start stehe. Forscher des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin (ISPM) und des klinischen Studienzentrums (CTU) der Universität Bern sollten drei Jahre lang über die Apotheken Cannabis an notorische Kiffer verkaufen dürfen und dabei untersuchen, wie sich ein regulierter Verkauf auswirken würde. Die Forscher hofften auf 500 Teilnehmer. Mit dem Versuch wollen die Berner Wissenschaftler unter anderem herausfinden, ob die Legalisierung einen Einfluss auf die Kiffer hat, etwa ob sie dann mehr oder weniger Cannabis rauchen oder ob sie häufiger straffällig werden. Das Schweizer Betäubungsmittelgesetz macht solche Ausnahmen zu wissenschaftlichen Forschungszwecken möglich. Auch andere Schweizer Städte, darunter Zürich, Genf und Basel wollten die Option nutzen und Projekte für eine regulierte Abgabe von Cannabis auf den Weg bringen.

Bundesamt für Gesundheit stellt sich quer

Ein Selbstgänger schien das aber freilich nicht zu sein. Die bernische Ethikkommission soll das „kontrollierte Experiment“ erst nach langem Hin und Her bewilligt haben, und Mitte November verweigerte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) dem ISPM und dem CTU die Zustimmung zur Durchführung ihres Pilotprojektes. In einer Pressemitteilung erklärte die Behörde: „Das geltende Betäubungsmittelgesetz verbietet den Konsum von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken. Für wissenschaftliche Forschungsprojekte oder für die beschränkte medizinische Anwendung können Anbau, Herstellung und Inverkehrbringen von Cannabis ausnahmsweise bewilligt werden. Der Konsum zu Genusszwecken, wie ihn die vorliegende Studie vorsieht und voraussetzt, bleibt aber in jedem Fall verboten und kann nach Betäubungsmittelgesetz nicht bewilligt werden, auch nicht im Rahmen von wissenschaftlichen Studien.“ Damit solche Studien bewilligt werden könnten, müsse das Betäubungsmittelgesetz mit einem „Experimentierartikel“ ergänzt werden.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Die Prohibition ist selbsterhaltend

von woewe am 16.12.2017 um 1:09 Uhr

Tja, die Drogenverbotsgesetze wurden so gestaltet, dass eine Überprüfung derselben nahezu unmöglich gemacht wurde,
Auch das internationale Einheitsabkommen ließ kaum Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der darüber erlassenen Drogengesetze der einzelnen Länder zu, weil dadurch Vergleichsmöglichkeiten jahrzehntelang fehlten, die Niederlande mit ihrer Duldungspolitik war eine rühmliche Ausnahme.
Portugal machte vor 16 Jahren den Anfang mit dem Schritt bis zur Grenze der Möglichkeiten im Rahmen dieses Abkommens mit seiner Entkriminalisierung.
Mehrere US-Bundestaaten, Uruguay und ab 1. Juli nächsten Jahres auch Kanada proben den Aufstand gegen dieses Abkommen, indem sie den legalen Verkauf und Besitz von Cannabis zu nichtmedizinischen Zwecken erlsuben. Damit stehen mehr Länder zur Auswahl, um die Sinnfälligkeit des Verbots zu überprüfen.

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