Schutz vor Arzneimittelfälschungen

ADKA fordert Erleichterungen für Klinikapotheken

12.12.2017, 13:25 Uhr

Ab Feburar 2019 müssen Apotheken die speziellen Sicherheitsmerkmale von Arzneimitteln prüfen – einer davon ist ein 2D-Code. (Foto: Jürgen Fälchle / stock.adobe.com / Montage: DAZ)

Ab Feburar 2019 müssen Apotheken die speziellen Sicherheitsmerkmale von Arzneimitteln prüfen – einer davon ist ein 2D-Code. (Foto: Jürgen Fälchle / stock.adobe.com / Montage: DAZ)


Ab dem 9. Februar 2019 soll es ein EU-weites System zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen in der legalen Lieferkette geben. Die Zuversicht der ABDA ist groß, dass die öffentlichen Apotheken in Deutschland zum Stichtag vorbereitet sind. Für Klinikapotheken ist die Situation nicht so klar. ADKA-Präsident Rudolf Bernard hegt eine gewisse Hoffnung, dass die Frist verlängert wird – oder zumindest technische Erleichterungen für Krankenhausapotheken vorgesehen werden.

Bei securPharm, der deutschen Organisation zur Umsetzung der EU-Vorgaben zum Fälschungsschutz, und der ABDA ist man optimistisch: Die öffentlichen Apotheken in Deutschland werden gerüstet sein für das Inkrafttreten der delegierten EU-Verordnung zur Ergänzung der Fälschungsschutzrichtlinie am 9. Februar 2019. Das heißt im Klartext: Ab diesem Zeitpunkt werden sie jede verifizierungspflichtige Arzneimittelpackung auf ihre Echtheit überprüfen können. Bei den Klinikapotheken sieht die Situation schwieriger aus. Das sagt nicht nur securPharm, sondern räumt auch der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) ein.

Besonderheiten der Klinikapotheken

ADKA-Präsident Rudolf Bernard will allerdings keine Missverständnisse aufkommen lassen: „Wir begrüßen alle sinnvollen Maßnahmen, die die Fälschungssicherheit von Arzneimitteln gewährleisten und die Patienten schützen“, erklärte er am 12. Dezember im Rahmen der Handelsblatt-Tagung „Health“. Aber man müsse berücksichtigen, dass securPharm die Krankenhausapotheken bei allen Planungen zunächst außen vor gelassen habe. Dabei gebe es bei diesen einige Besonderheiten zu beachten. So sei schon der Wareneingang ein ganz anderer als in der öffentlichen Apotheke: Krankenhäuser erhielten ihre Arzneimittel palettenweise. Müsste hier nun jede einzelne Packung in die Hand genommen und verifiziert werden, sei das nicht nur sehr viel Arbeit – sie sei auch unsinnig und verzichtbar, zumal wenn die Ware direkt vom Hersteller komme, was zu 95 Prozent der Fall sei. Auch das sei ein entscheidender Unterschied zu öffentlichen Apotheken, die ihre Ware vor allem vom Großhandel beziehen.

Fristverlängerung denkbar

Bernard sieht aber das letzte Wort noch nicht gesprochen. Nach dem jetzigen Stand der Dinge seien zwei Drittel der europäischen Länder nicht im Zeitplan für die Umsetzung des Fälschungsschutzsystems. „So haben wir eine gewisse Hoffnung, dass die Verordnung noch einmal angepackt wird“, sagt Bernard – etwa die Fristen verlängert und die Besonderheiten des Krankenhausmarktes berücksichtigt werden. Wenn das nicht möglich sein sollte, setzt die ADKA noch auf technische Erleichterungen, um nicht jede einzelne Packung einer Palette in die Hand nehmen zu müssen. Dazu hat sie drei konkrete Ideen: Zum einen könnte der Hersteller bei einer direkten Abgabe an das Krankenhaus bereits die Verifizierung vornehmen. Zum anderen könnte es einen elektronischen Lieferschein geben, der „in toto durch das Krankenhaus quittiert” werden könnte. Eine dritte Möglichkeit wäre laut Bernard eine Verifizierung mithilfe aggregierter Codes: Der Hersteller müsste hierfür eine Art Sammelcode für einen Karton oder eine Palette Arzneimittel bereitstellen, den die Klinikapotheke abscannen könnte, um alle Packungen zu verifizieren. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Originalware?

von Bernd Jas am 12.12.2017 um 17:34 Uhr

Wo SIe grad´ sagen Fälschungen.
Bisher gab es in unserer Krankenhausapotheke nur Originalware durch Direktlieferungen deutscher Hersteller.
Über die Schiene der Zyto-Rabattverträge schleichen (kaufen) sich nun die Importeure (wie hier CC-Pharma) in den vorher uneroberbaren Markt ein.
CC-Pharma?! ...da war doch mal was?!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Großhändler/(Re)Importeure

von Holger am 13.12.2017 um 8:58 Uhr

Dass wir als Krankenhausapotheker für sämtliche über den Großhandel bezogene Ware (bei mir ist die Zahl noch deutlich niedriger als die von unserem Präsidenten genannten 5%) das Securpharm-Verfahren werden anwenden müssen, ist ja unstreitig. Vielleicht müsste "man" diese Verpflichtung auch auf Reimporteure ausweiten? Die "echten" Importeure sind diesbezüglich nicht das Problem, weil einerseits über §73 (3) AMG nur Einzelfälle versorgt werden UND diese Produkte nicht immer aus Märkten kommen, in denen die falsified medicines directive der EU zur Anwendung kommt.

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