Wegen Lieferengpass

Testogel Dosiergel statt Beutel

Stuttgart - 06.12.2017, 15:40 Uhr

Testogel in Beuteln ist derzeit nicht lieferbar, das Dosiergel ist eine mögliche Alternative. (Foto: Dr. Kade / Besins)

Testogel in Beuteln ist derzeit nicht lieferbar, das Dosiergel ist eine mögliche Alternative. (Foto: Dr. Kade / Besins)


Durch den Wechsel des Primärpackmittelzulieferers für Testogel® im Beutel kommt es derzeit zu temporären Lieferengpässen. Damit Patienten ihre Therapie lückenlos fortführen können, kann das Dosiergel verwendet werden. Darauf weist der Hersteller Dr. Kade / Besins aufgrund häufiger Anfragen aus Apotheken hin. 

Testogel® ist in einzeldosierten Beuteln à 25 und 50 mg erhältlich. Allerdings gibt es derzeit immer wieder Probleme mit der Lieferfähigkeit – und zwar bei sämtlichen Packungsgrößen. Voraussichtlich bis März 2018 kann es temporär Probleme geben. Hintergrund ist der Wechsel des Zulieferers des Primärpackmittels. Daher weist Dr. Kade / Besins noch einmal darauf hin, dass das preisgleiche Testogel® Dosiergel 16,2 mg/g, das seit Frühjahr 2017 im Markt ist, als Alternative infrage kommt. Anscheinend wissen nicht alle Apotheken um die Situation und die Verfügbarkeit des Dosiergels – befürchtet zumindest der Hersteller.

Obwohl er nach eigener Aussage mit einem Apotheken-Fax und auf zur Verfügung stehenden Kanälen die Apotheker sowohl über den Engpass als auch über die mögliche Alternative informiert, gebe es gehäuft Nachfragen, heißt es seitens der Firma.  

Ganz wichtig ist jedoch: Für die Abgabe des Dosiergels benötigen die Patienten ein neues Rezept von ihrem Arzt. Laut Dr. Kade / Besins sind die Verordner ebenfalls informiert worden. 

Bei 50 mg weitere Alternative verfügbar

Für Patienten, die die stärkere Dosierung mit 50 mg erhalten, stellt Testim® neben dem Testogel®-Dosiergel eine mögliche Alternative dar. Nach den Aut-idem-Kriterien  sind Testim® und Testogel® austauschbar. Sie unterscheiden sich jedoch im Preis. Ist das günstigere Präparat, nämlich Testogel®, namentlich verordnet, ist hiermit der Preisanker gesetzt. Die Abgabe von Testim® ist dann nicht möglich. Bei einer generischen Verordnung hingegen kann beides abgegeben werden. Rabattverträge sind zu beachten. Für Testogel® 50 mg bestehen diese derzeit mit der Barmer GEK, mit der BKK Mobil Oil un der Deutschen BKK. Bei Nicht-Lieferbarkeit von Testogel® ist aber die Abgabe von Testim® dann möglich, sie muss natürlich entsprechend dokumentiert werden. Bei Privatrezepten ist ein Austausch möglich. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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