Österreich

e-Medikation startet in Vorarlberg

Remagen - 05.12.2017, 13:10 Uhr

Im österreichischen Bundesland Vorarlberg startet in den kommenden Wochen das Projekt e-Medikation. (Foto: dpa)

Im österreichischen Bundesland Vorarlberg startet in den kommenden Wochen das Projekt e-Medikation. (Foto: dpa)


In Sachen Digitalisierung im Gesundheitswesen sind unsere österreichischen Nachbarn schon um einiges weiter als wir. Als erstes österreichisches Bundesland startet Vorarlberg im Januar 2018 mit der e-Medikation. Apotheker und Ärzte können sich dann digital über die Arzneimittelversorgung ihrer Patienten austauschen.

Nach einer Mitteilung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger soll die Funktion e-Medikation der elektronischen Patientenakte ELGA ab dem nächsten Jahr im Bundesland Vorarlberg umgesetzt werden. Danach soll sie schrittweise in allen Bundesländern bei Apotheken, niedergelassenen Kassenordinationen und öffentlichen Krankenhäusern eingeführt werden.

Was bedeutet e-Medikation?

Die e-Medikation ist eine Datenbank, in der die vom Arzt verordneten bzw. von Apotheken abgegebenen Arzneimittel und wechselwirkungsrelevante, nicht-rezeptpflichtige Präparate gespeichert werden. Die e-Medikationsliste besteht aus zwei Blöcken: „Abgeholte Arzneimittel“ und „Verschriebene Arzneimittel/offene Rezepte“. Die einzelnen Spalten beinhalten Informationen über den Namen des Medikaments, die Dosierung und etwaige Zusatzinformationen zur Anwendung. Darüber hinaus wird angezeigt, zu welchem Zeitpunkt und von welchem Arzt ein Medikament verordnet bzw. wann es in der Apotheke abgeholt wurde.

Wer darf auf die Daten zugreifen?

Wer Zugriff auf die e-Medikationsdaten hat, ist im österreichischen Gesundheitstelematikgesetz 2012 genau definiert. Die behandelnden Ärzte dürfen auf die e-Medikationsliste ihrer Patienten zugreifen und sehen dann sofort, was andere Ärzte bereits verordnet und welche Medikamente sich die Patienten in der Apotheke abgeholt haben. So werden Mehrfachverordnungen und unerwünschte Wechselwirkungen vermieden. Zugriff haben auch die Apotheken, sofern sie mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (e-card) des Patienten dazu berechtigt werden. Weiterhin können Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Zugangsrechte eingeräumt werden. Die Patienten können ihre Medikation über das ELGA-Portal ebenfalls selbst einsehen. Wie die e-Medikation funktioniert, sehen Sie hier: Was bedeutet e-Medikation und wie funktioniert sie?



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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