Open-House-Verfahren

Zyto-Ausschreibung in Hessen gestartet

Berlin - 22.11.2017, 14:50 Uhr

In Hessen müssen Apotheken bei der Zyto-Herstellung ab dem neuen Jahr Rabattverträge der Kassen beachten. (Foto: Hermdorff / stock.adobe.com)

In Hessen müssen Apotheken bei der Zyto-Herstellung ab dem neuen Jahr Rabattverträge der Kassen beachten. (Foto: Hermdorff / stock.adobe.com)


In Hessen suchen die Krankenkassen gemeinsam nach pharmazeutischen Unternehmen, die ihnen Rabatte für onkologische Fertigarzneimittel gewähren, die Apotheken für parenterale Zubereitungen verwenden. Es handelt sich um die zweite Zyto-Ausschreibung in einem Open-House-Verfahren nach den neuen Vorgaben des AMVSG. Eine Kasse fehlt allerdings – die AOK.  

Seit Inkrafttreten des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) im vergangenen Mai sind Zyto-Ausschreibungen auf Apothekenebene verboten. Stattdessen gibt es einen neuen § 130a Abs. 8a SGB V. Nach dieser Vorschrift können die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen „einheitlich und gemeinsam zur Versorgung ihrer Versicherten mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten mit pharmazeutischen Unternehmern Rabatte für die jeweils verwendeten Fertigarzneimittel vereinbaren“.

Ende August startete die AOK Rheinland/Hamburg federführend die erste Open-House-Ausschreibung nach dieser neuen Vorgabe – begrenzt  auf die KV-Regionen Nordrhein, Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein und Hamburg.

Nun zieht Hessen nach. Die Techniker Krankenkasse hat hier die Federführung übernommen und Rabattverträge für 27 onkologische Wirkstoffe ausgeschrieben. Im auch hier gewählten Open-House-Verfahren werden keine individuellen Verhandlungen über Vertragsinhalte geführt. Vielmehr gelten für alle Interessenten die gleichen Konditionen. Das heißt: Die Kassen erklären zu jedem Wirkstoff, welchen Preis sie wollen – und die Hersteller schlagen ein oder nicht.

Zum 1. Januar 2018 sollen die Verträge starten. Die Hersteller können aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt noch einsteigen. Die Verträge sollen beginnend ab dem Jahreswechsel maximal 24 Monate gelten – spätestens zum 31. Dezember 2019 ist also für alle Schluss.

Standort der Apotheke ist maßgeblich

Relevant für die Zuordnung zur KV-Region Hessen ist nicht der Wohnort der Versicherten, sondern der Standort der abrechnenden Apotheke. Die hessischen Zyto-Apotheken werden dann ab dem neuen Jahr verpflichtet sein, bei bestehenden Rabattverträgen diese zu bedienen.

Während alle Ersatzkassen, die Landesverbände der Betriebskrankenkassen, IKKen, Knappschaft und landwirtschaftliche Kassen bei der Ausschreibung mitmachen, sucht man die AOK Hessen vergeblich als Partner. Dabei war diese bei den Zyto-Verträgen auf Apothekenebene noch ganz vorn dabei. Es war auch ein hessischer Fall, der diese Verträge letztlich vor dem Bundessozialgericht absegnete. Ein Sprecher der Kasse erklärte auf Nachfrage von DAZ.online, man wolle zunächst die Neuverhandlung beziehungsweise das Schiedsverfahren der Hilfstaxe als Basis aller Rabattverträge abwarten. Der Schiedsspruch werde für Ende 2017 erwartet. „Insofern ist für 2018 noch alles denkbar, schließlich könnte die AOK Hessen jederzeit beitreten”, so der Sprecher.

Weitere Open-House-Verfahren in Vorbereitung

Vor einiger Zeit verlautete aus Kassenkreisen, dass es bis zum Jahreswechsel in ganz Deutschland Open-House-Verträge mit Zyto-Herstellern geben soll. Die Zeit wird langsam knapp. Es ist jedoch zu hören, dass bald weitere Open-House-Verfahren starten sollen – in Baden-Württemberg etwa, wo die DAK die Federführung übernommen hat und die AOK dem Vernehmen nach ebenfalls nicht mit an Bord sein soll. Dagegen sind andere AOKen offenbar aktiv – so etwa die AOK Bayern, aber auch die AOK Nordost für Verträge in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin oder die AOK Niedersachsen für Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag wurde am 23. November 2017 um die Reaktion der AOK Hessen ergänzt.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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