Anbaulizenz vergeben

Uruguay will medizinisches Cannabis für den Export anbauen

Montevideo - 15.11.2017, 11:25 Uhr

Deutschland muss medizinisches Cannabis derzeit importieren. Aus Uruguay will der CDU-Abgordnete Erwin Rüddel aber keines. (Foto: Patrick / stock.adobe.com)

Deutschland muss medizinisches Cannabis derzeit importieren. Aus Uruguay will der CDU-Abgordnete Erwin Rüddel aber keines. (Foto: Patrick / stock.adobe.com)


Uruguay will ab Mitte 2018 in die Produktion von medizinischem Cannabis einsteigen. Die Firma Fotmer Corporation SA wolle jährlich bis zu zehn Tonnen medizinisches Marihuana für den nationalen Markt und Export liefern, berichtet die Tageszeitung „La Diaria“. Wäre Deutschland ein potenzieller Abnehmer?

Im Dezember 2013 hatte Uruguay als erstes Land weltweit Konsum, Produktion und Erwerb von Cannabis legalisiert. Konsumenten können sich als Eigenanbauer mit bis zu sechs Pflanzen registrieren, Mitglied eines Cannabis-Clubs werden oder bis zu 40 Gramm Marihuana pro Monat in Apotheken kaufen. Die staatliche Regulierungsbehörde IRCCA (Instituto de Regulación y Control del Cannabis) hat die erste Lizenz für medizinisches Cannabis an die Firma Fotmer Corporation SA Fotmer für drei Jahre vergeben.

Am heutigen Dienstag meldet nun  die Tageszeitung „La Diaria“, dass das Unternehmen auch medizinisches Marihuana für den Export anbauen will. Deutschland kommt als Abnehmer allerdings nicht in Frage. Das erklärte jedenfalls der Bundestagsabgeordnete und CDU-Gesundheitsexperte Erwin Rüddel der Deutschen Presse-Agentur. „Uruguay unterhält zwar eine sogenannte Cannabisagentur, verstößt aber gegen das UN-Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe (1961), weil es den Konsum von Cannabis zu Genusszwecken legalisiert hat“, erklärte Rüddel, der sich 2015 mit einer Bundestagsdelegation in Uruguay über die Cannabis-Regelung informiert hatte.

Stattdessen importiert Deutschland medizinisches Cannabis aus Kanada und den Niederlanden. In dem Nachbarland wird der Konsum und Verkauf der Droge zu Genusszwecken in sogenannten Coffee Shops seit 1976 geduldet.

Der Verweis der Bundesregierung auf das Suchtstoff-Abkommen hält der ehemalige drogenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag Frank Tempel daher für falsch. Durch die Duldung umgehe der Staat das Abkommen. „Eine saubere rechtliche Regelung wie in Uruguay ist aus rechtsstaatlicher Sicht in jedem Fall vorzuziehen“, erklärte Tempel, der sich ebenfalls mit der uruguayischen Initiative vor Ort befasst hatte.


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