Apothekerkammer Nordrhein

Sicherstellungsauftrag als Plan B zum Rx-Versandverbot?

Neuss - 15.11.2017, 13:15 Uhr

Kammerpräsident Lutz Engelen diskutierte mit dem Nachwuchs über die Zukunft der Apotheke. (Foto: AKNR)

Kammerpräsident Lutz Engelen diskutierte mit dem Nachwuchs über die Zukunft der Apotheke. (Foto: AKNR)


In der Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein hat am heutigen Mittwoch eine spannende Diskussion zur Zukunft des Apothekenwesens stattgefunden. Kammerpräsident Lutz Engelen diskutierte mit mehreren Nachwuchsapothekern über neue Versorgungsmodelle, die Bedeutung der Apotheke vor Ort und den Versandhandels-Konflikt. Dabei kamen auch viele Apotheker-Tabus auf den Tisch, wie etwa mobile Apotheken, die „Apotheke Light“ oder Video-Beratungen.

Am heutigen Mittwoch traf sich die Apothekerkammer Nordrhein zu ihrer Kammerversammlung in Neuss. Unter anderen stand eine Diskussion mit Nachwuchsapothekern über die Zukunft des Apothekenwesens auf dem Programm. Doch bevor Kammerpräsident Lutz Engelen die jungen Kollegen auf die Bühne holte, leitete er die Kammversammlung mit einem kurzen politischen Statement ein. Engelen erinnerte seine Mitglieder erneut an das für die Apotheker so wichtige Verfahren, in dem die Kammer sich derzeit gegen Schadenersatzansprüche von DocMorris wehrt. Zur Erinnerung: Die niederländische Versandapotheke hatte die Kammer nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung vor dem Landgericht Düsseldorf auf etwa 2,6 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Engelen sagte dazu: „In diesem Verfahren haben wir die Chance, die Ausgangsfrage um die Rx-Boni zurück zum EuGH, mindestens aber zum Bundesgerichtshof zurückzubringen.“ Der Kammerpräsident erklärte, dass er in dem Prozess von der ABDA unterstützt werde. „Wir kämpfen an dieser Stelle für den gesamten Berufsstand, die ABDA unterstützt uns sehr kollegial und hat sich mit 50.000 Euro an den Kosten beteiligt.“

Wer Lutz Engelen kennt, der weiß, dass der Apotheker aus Herzogenrath aber auch gerne und oft kritische Töne für die Arbeit der Standesvertretung übrig hat. Am heutigen Mittwoch schoss Engelen in Sachen Honorar-Gutachten in Richtung Berlin. Zu den Inhalten der Studie wolle er sich noch nicht äußern, weil alles nur auf Spekulationen beruhe. Engelen mahnte aber an, dass die ABDA im Falle eines negativen Ergebnisses die richtigen Antworten parat haben solle. „Wir haben schon vor längerer Zeit in Berlin angemahnt, Daten zu sammeln und sich auf eine solche Diskussion vorzubereiten. Erst jetzt hat die Arbeit der ABDA dazu Fahrt aufgenommen. Sollte das Gutachten wirklich zum Schluss kommen, dass das Honorar gesenkt werden muss, sollten diejenigen in Berlin dafür geradestehen müssen, die das zu verantworten haben.“

„Rx-Versandverbot dient nur dem Erhalt der Festpreise“

In Richtung Politik schickte Engelen noch eine für ihn wichtige Feststellung: Immer wieder werde den Apothekern im Versandhandels-Konflikt vorgeworfen, mit dem Rx-Versandverbot nur die unliebsame Konkurrenz des Versandhandels loswerden zu wollen. Doch dagegen wehrte sich Engelen: „Unser Engagement bezieht sich ausdrücklich auf den Erhalt der Festpreise im Rx-Bereich. Es ist unser erklärtes Ziel, die Qualität der Versorgung aufrecht zu erhalten und keine Preisdiskussionen in der Arzneimittelversorgung aufkommen zu lassen.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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