Apothekenvergütung

Wie bereitet sich die ABDA auf das Honorar-Gutachten vor?

Berlin - 26.10.2017, 14:10 Uhr

In etwa drei Wochen soll das Gutachten zum Apotheken-Honorar vorgestellt werden? Was hat die ABDA gemacht, um sich auf die anschließende politische Diskussion rund um das Apothekenhonorar vorzubereiten? (Foto: dpa)

In etwa drei Wochen soll das Gutachten zum Apotheken-Honorar vorgestellt werden? Was hat die ABDA gemacht, um sich auf die anschließende politische Diskussion rund um das Apothekenhonorar vorzubereiten? (Foto: dpa)


Nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung und dem Skonto-Urteil steht dem Apothekenmarkt eine weitere Weichenstellung bevor: In etwa drei Wochen will das Bundeswirtschaftsministerium das Honorar-Gutachten vorstellen, mit dessen Hilfe das Apothekenhonorar umgestellt werden soll. In den darauffolgenden Monaten wird es wichtig sein, wie und mit welchen Vorschlägen die ABDA auf das Gutachten reagiert. Welche Modelle stehen zur Debatte? Und wie hat sich die ABDA vorbereitet?

Es wird nicht mehr lange dauern, dann wird das stark diskutierte und von vielen Apothekern inzwischen gefürchtete Honorar-Gutachten veröffentlicht. Einen offiziellen Termin gibt es bislang nicht, dem Vernahmen nach soll das Papier aber am 14. November das Licht der Welt erblicken. Zur Erinnerung: Das für das Apothekenhonorar zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hatte bis Ende 2015 ein Vergabeverfahren für das Gutachten gestartet. Im März 2016 war dann die Unternehmensberatungs-Agentur 2hm & Associates damit beauftragt worden, ein Konzept zur „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“ zu entwickeln.

Die ABDA und die beteiligten Ministerien für Wirtschaft und Gesundheit waren über einen Beirat in die Erstellung des Gutachtens eingebunden. Näheres zum Ziel des Gutachtens stand in der damaligen Ausschreibung: „Entwicklung eines allgemein anerkannten theoretischen Konzepts bestehend aus Datengrundlage, Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden zur Prüfung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes der Änderung aller in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel und – so weit wie möglich – Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen, sowie die praktische Anwendung des Konzepts. Tierarzneimittel sind ausgenommen.“ Erarbeitet werden soll eine „nachvollziehbare Dokumentation der Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden einschließlich der unterstellten Annahmen sowie der Gewinnung und Verarbeitung der zugrunde liegenden Daten“.

Die Vorstellung des Gutachtens fällt in eine Zeit, in der aus gesundheits- und apothekenpolitischer Sicht vieles unklar ist. Erstens ist es noch offen, ob die möglichen Jamaika-Koalitionäre zueinander finden und wenn ja, wann. Damit verbunden ist auch die Frage, wer die Ressorts für Wirtschaft und Gesundheit übernimmt. Das Gutachten war von einem SPD-geführten Ministerium in Auftrag gegeben worden. Ob ein Liberaler, ein Grüner oder ein Christdemokrat das Papier so wertschätzt, wie es von der SPD beabsichtigt war, steht auch noch in den Sternen. Und drittens ist auch im Apothekenmarkt derzeit viel in Bewegung: Nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung gibt es noch keine Lösung zur Zukunft des Versandhandels, das Skonto-Urteil hat die Frage nach einer Umstellung des Großhandels-Honorars aufgeworfen, und dass das Apothekenhonorar umstrukturiert werden soll, darüber sind sich eigentlich alle einig.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

ABDA und die Honorarfrage!?

von Heiko Barz am 28.10.2017 um 13:55 Uhr

Wenn sich die ABDA bei der Bewertung der Honorarfrage ähnlich oder gleich verhält, wie sie es schon bei dem mißglückten EU Uteil mit totaler Ignoranz getan hat, dann sehe ich schwarz. Zum EU Urteil hatten Schmidt und Tisch nicht mal einen Plan B!

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Apotheken: Von der Politik vergessen?

von Christian Giese am 27.10.2017 um 13:29 Uhr

Sollte die ABDA mal lesen, Uwe Hüsgen, Apotheken, von der Politik vergessen, insbesondere S. 41 Fazit:
"Die Politik ist gefordert, z.B. mit der Anwendung des Nominallohnindex, endlich eine Dynamisierung der Entlohnung apothekerlicher Tätigkeit zu gestalten."

Aber wir haben ja gelernt, die ABDA fordert nicht, Friedemann Schmidt wartet auf die Politik.
Können wir lange warten...

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3prozent

von Dr.Diefenbach am 26.10.2017 um 18:10 Uhr

Es kann nur Mindeststandard sein,die 3Prozent beizubehalten.Es gab vor einiger Zeit bei einem der letzten Apotage ein Mordstheater,als von Seiten des hessischen Apotthekerverbandes gefordert wurde,3Prozent als Mindestmassstab zu erhalten.Wenigstens ist das offenbar rational in den Köpfen unserer Verhandler angekommen.Und es muss klar sein. Der jetzige Aufschlag darf keinesfalls "zugunsten"anderer Vergütungen gesenkt werden.Genau darauf kann nämlich die Debatte hinauslaufen.Schon Lauterbach stellte derartige Positionen einmal auf.Wir müssen klar machen:Ärzte bekommen neue Zuwendungen,andere Gruppen ebenso(ist ja auch zB im Pflegebereich mehr als angebracht)-nur bei uns hört diese Elendsdebatte um unsere Vergütung nie(!) auf.Also :den heutigen Aufschlag PLUS Extravergütung für Zusatzleistungen.Und 3 Prozentaufschläge für Hochpreiser müssen bleiben.Schon heute schicken viele KollegInnnen doch diese Patienten aus Existenzangstgründen wegen Retaxgefahren weg.Man vergesse nie :Sind die 17 Mrd Überschüsse der GKV nicht längst nach oben überholt ,während dies hier geschrieben wird??

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3%

von kaill am 26.10.2017 um 14:40 Uhr

"Aufgrund der vielen hochpreisigen Arzneimittel im Markt wollten die Politiker die Marge ab einem gewissen Betrag kappen."

Ja ist klar und steigende Benzinpreise werden dadurch gesenkt, dass der Pächter in der Tanke weniger verdient.
Man sollte doch einfach die Regeln der Preisbildung da ändern wo die Preise entstehen, beim Hersteller - Punkt

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