Verbraucherschutz

Kartellamt überprüft Online-Vergleichsportale

Stuttgart - 24.10.2017, 17:00 Uhr

Vergleichsportale schaffen teils nur scheinbare Transparenz – denn sie legen nicht offen, wie sie funktionieren. (Foto: Wayhome Studio / stocks.adobe.com)

Vergleichsportale schaffen teils nur scheinbare Transparenz – denn sie legen nicht offen, wie sie funktionieren. (Foto: Wayhome Studio / stocks.adobe.com)


Vergleichsportale im Internet haben eine zunehmende Marktmacht. Doch wie funktionieren Rankings, Bewertungen oder Finanzierung? Mit neuen Ermittlungskompetenzen ausgestattet nimmt sich das Bundeskartellamt nun diesem Bereich an. Zunächst geht es aber nicht um den Arzneimittelbereich.

Wenn Menschen nach dem billigsten Flug nach Mallorca, dem günstigsten Stromtarif oder der preiswertesten Aspirin-Packung googeln, entscheiden Vergleichsportale mit über das Kaufverhalten. Doch aufgrund welcher Kriterien werden bestimmte Angebote höher gelistet, welche finanziellen Abhängigkeiten gibt es – und wie ist das Geschäftsmodell der Portale? Wie das Bundeskartellamt in einer Pressemitteilung am Dienstag bekannt gab, will es sich dem Thema nun annehmen.

„Millionen von Verbrauchern informieren sich alltäglich mithilfe von Vergleichsportalen im Internet“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Buchungen über hohe Beträge und weitreichende Vertragsabschlüsse werden von den Angaben der Portale beeinflusst. Wir müssen sicherstellen, dass die Verbraucher sich dabei auf die Zuverlässigkeit, die Objektivität und die Transparenz der Portale verlassen können.“

Dabei kann die Behörde auf neue Ermittlungskompetenzen zurückgreifen, die sie im Sommer mit einer Gesetzesänderung erhalten hatte. Während bislang einzelne Verbraucher oder Verbaucherschutzverbände juristisch gegen fragwürdige Machenschaften vorgehen müssen, kann nun das Bundeskartellamt mittels sogenannter „Sektoruntersuchungen“ ganze Geschäftsfelder unter die Lupe nehmen.

Firmen müssen Auskunft geben

„Wir ermitteln nicht gegen bestimmte Unternehmen, sondern schauen uns diesen Wirtschaftszweig insgesamt an, um etwaige verbotene Verhaltensweisen anhand einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung identifizieren zu können“, betonte Mundt. Während bei juristischen Verfahren beispielsweise von Privatpersonen die Unternehmen ihre Aussage verweigern können, müssen sie bei Verfahren des Bundeskartellamts wahrheitsgemäß Auskunft geben, ansonsten drohen Bußgelder. So kann die Behörde auch die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen verlangen – wie über Provisionsmodelle oder Ranking-Verfahren. 

Bei der aktuellen Untersuchung wird es nicht um Arzneimittel gehen – die Behörde beschränkt sich auf die bislang offenbar skandalträchtigeren Bereiche Reise, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Energie. Derzeit führt das Bundeskartellamt die Auswahl der zu befragenden Vergleichsportale durch und bereitet die Fragebögen vor, die bis Jahresende versandt werden sollen. Im nächsten Jahr soll hierzu ein Bericht erstellt werden, der auch veröffentlicht wird.

„Das Bundeskartellamt wird noch in diesem Jahr über die Einleitung einer weiteren Sektoruntersuchung zu Problemen aus dem digitalen Verbraucheralltag entscheiden“, erklärte die Behörde. Gleichzeitig wies sie daraufhin, dass am Ende die Politik gefragt sein wird – denn sie verfügt bislang noch über keine Entscheidungs- und Durchsetzungsbefugnisse, um Missstände am Ende auch zu beheben.


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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