Pestizid

EU-Parlament will Glyphosat und Legal Highs verbieten

Berlin - 24.10.2017, 14:15 Uhr

Das EU-Parlament will das Pestizid Glyphosat schrittweise und Legal Highs schneller verbieten. (Foto: dpa)

Das EU-Parlament will das Pestizid Glyphosat schrittweise und Legal Highs schneller verbieten. (Foto: dpa)


Nach dem Willen des EU-Parlaments soll das umstrittene Pestizid Glyphosat bis 2022 schrittweise verboten werden. Dafür sprach sich am Dienstag in Straßburg eine Mehrheit der Abgeordneten aus. Das Unkrautvernichtungsmittel, das auch auf deutschen Feldern eingesetzt wird, steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Eine Verlängerung der Zulassung ist deshalb sowohl auf EU-Ebene als auch zwischen den Mitgliedstaaten heftig umstritten.

Die weitere Verwendung von Glyphosat wollen die EU-Abgeordneten außerdem an bestimmte Auflagen knüpfen. So soll ein Einsatz unmittelbar vor der Ernte europaweit verboten werden. Das Votum des Parlaments ist nicht bindend. Am Ende entscheiden entweder die Mitgliedstaaten oder die EU-Kommission über die Zulassung, die Ende 2017 ausläuft. Am Mittwoch berät ein Ausschuss mit Experten der EU-Länder über einen Vorschlag der EU-Kommission, das Pestizid weitere zehn Jahre auf dem Markt zu lassen.

Ob es eine Abstimmung geben wird und wie sich die einzelnen Staaten positionieren, war zunächst unklar. Gibt es bis Ende des Jahres keine Mehrheit für eine Verlängerung, wäre Glyphosat im kommenden Jahr in der EU verboten.

Legal Highs schneller verbieten

Außerdem hat das Parlament beschlossen, dass neue Drogen auf EU-Ebene künftig schneller überprüft und gegebenenfalls verboten werden. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag in Straßburg mehrheitlich für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Damit will die Europäische Union die wachsende Gesundheitsgefahr durch die sogenannten Legal Highs bannen.

Neue psychoaktive Drogen werden zunächst legal vertrieben - oft als Kräutermischung, Badesalz oder Reinigungsmittel -, bis die Behörden sie geprüft und als gefährlich eingestuft haben. Dieser Prüfprozess soll nun drastisch verkürzt werden. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten künftig nur noch sechs statt zwölf Monate Zeit zur Umsetzung einer Verbotsempfehlung haben. Die Mitgliedstaaten haben sich mit den neuen Regeln, die noch in nationales Recht umgesetzt werden müssen, bereits einverstanden erklärt, müssen aber noch formal zustimmen.


dpa-AFX / DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.