Neue eGK

Alte Gesundheitskarte ungültig – was ist zu beachten?

Berlin - 02.10.2017, 17:45 Uhr

Nicht mehr gültig: Elektronische Gesundheitskarten der ersten Generation können in Arztpraxen ab sofort nicht mehr eingelesen werden. (Foto: dpa)

Nicht mehr gültig: Elektronische Gesundheitskarten der ersten Generation können in Arztpraxen ab sofort nicht mehr eingelesen werden. (Foto: dpa)


Zum 1. Oktober 2017 sind einige Neuregelungen im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Darunter ist auch ein Beschluss, nach dem alle elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der ersten Generation ungültig sind. Worauf müssen Patienten und Heilberufler nun achten?

Worum geht es?

Die für die Gesundheitskarte zuständige Betreibergesellschaft gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) hatte schon vor längerer Zeit beschlossen, dass die Gesundheitskarten der ersten Generation zum 1. Oktober ihre Gültigkeit verlieren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in den vergangenen Wochen daher alle Praxisverwaltungssystem-Hersteller aufgefordert, die Computersysteme anzupassen. Die sogenannte „G1“-Karte kann nun nicht mehr eingelesen werden.

Welche Karten sind jetzt noch verwendbar?

Alle eGK der Generationen 1 plus und 2.

Was können die neuen Karten-Generationen, das die „G1“-eGK nicht kann?

Die G1-Generation kann die Online-Überprüfung der Versichertenstammdaten nicht protokollieren, was gesetzlich inzwischen vorgeschrieben ist.

Ändert sich am Versichertenverhältnis der Patienten etwas?

Nein, die betroffenen Patienten mit einer alten eGK sind nach wie vor vollversichert.

Wie sehen die betroffenen Karten aus?

In der Regel ist bei der ersten Karten-Generation in der rechten oberen Ecke ein „G1“ vermerkt. Aber Vorsicht! Auch bei vielen Karten der 1 plus-Generation kann das „G1“ in der Ecke aufgeführt sein. Bei vielen alten eGK ist auch einfach nur das Wort "Gesundheitskarte" vermerkt. Insofern ist das Aussehen kein verlässliches Indiz.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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