Arzneimittellieferung

Das Experiment: Wenn Drohnen die Arzneimittel bringen

Dettenhausen / Stuttgart - 21.09.2017, 09:00 Uhr

Arzneimittel im Landeanflug. (Foto: Hugger / DAZ.online

Arzneimittel im Landeanflug. (Foto: Hugger / DAZ.online


Arzneimittelzustellung per Drohne: Wie könnte die Botenzustellung von Arzneimitteln künftig aussehen? Ein baden-württembergischer Apotheker hat seine eigenen Vorstellungen der Botenlieferung entwickelt – und DAZ.online zu einem Experiment eingeladen.

Derzeit finden sie hierzulande vorwiegend als Spielzeug für das Kind im Mann ihre Bestimmung denn als zweckmäßiges und kommerzielles Transportsystem – Drohnen. Ruanda nutzt die unbemannten Flugkörper hingegen tatsächlich medizinisch sinnvoll: In Ostafrika versorgen Drohnen Menschen in abgelegenen Bergregionen des Landes mit lebenswichtigen Arzneimitteln oder Blutkonserven. Auf der Insel Usedom testet das Deutsche Rote Kreuz derzeit Rettungsdrohnen, die Schwimmhilfen für in Seenot geratene Schwimmer abwerfen. Warum also nicht auch die Botendienste der Apotheke per Drohne erledigen? In Zeiten des Dieselskandals, Feinstaubalarms und kilometerlangen Staus – vielleicht keine schlechte Überlegung. Das dachte sich Christopher Kreiss, Apotheker in Dettenhausen, Baden-Württemberg, und hat einen Arzneimittel-Flugversuch gestartet. DAZ.online hat das Experiment begleitet.

Einmal Paracetamol bitte – via Drohne

Einmal von der Apotheke über die Straße ins Nachbarhaus: Diese – zugegeben überschaubare Flugroute – wählte der Apotheker für sein Experiment. Doch „überschaubar“ muss der Drohnenflug sein, denn Sichtweite schreibt das Gesetz vor. Somit ermöglicht und begrenzt der Begriff „überschaubar“ in einem Zug einen solchen Drohnenflug. Bislang ist eine Arzneimittelzustellung via Drohne folglich mehr ein Prototyp denn ein ausgereiftes Serienmodell. Das weiß auch Kreiss und betont diesen Umstand mehrfach: Die Drohnenzustellung von Arzneimitteln habe bislang lediglich experimentellen Charakter. Der Apotheker weiß um die gesetzlichen, logistischen und psychologischen Grenzen der unbemannten Flugkörper. So gesteht er auch, dass seine konzipierte Befestigung der Arzneimittel-Transportbox mit Spanngurten an der Drohne noch eher provisorisch anmute. An Ideen zur Optimierung fehlt es dem Apotheker allerdings nicht: Denkbar sei, die Arzneimittel-Transportbox künftig mit einem Elektromagneten zu fixieren. Das ermögliche – neben einer zuverlässigeren Verbindung zur Drohne als ein Spanngurt sie garantiert – dem Drohnenpiloten auch, das Arzneimittel per Fernsteuerung am Ziel abzuwerfen. Sein aktuelles Konstrukt muss direkt vom Patienten entgegengenommen werden. Doch die Spanngurt-Variante – wenn auch etwas wackelig – meistert ihre Aufgabe und übersteht den Flug dennoch erstaunlich gut. Und bringt das Päckchen Paracetamol sicher zum Patienten.

(Foto: Hugger / DAZ.online)
Die Transportbox für die Paracetamolzustellung per Drohne: Das obligatorische Päckchen Taschentücher darf als Zugabe selbstverständlich nicht fehlen.

Wo macht die Arzneimittelzustellung per Drohne Sinn und wo Probleme?

Insbesondere für größere Städte könnten Drohnen in der Zukunft sinnvoll sein, findet Christopher Kreiss, um den Sichtkontakt beim Flug zu gewährleisten. Doch eben die Urbanität birgt gleichzeitig auch zahlreiche Stolpersteine für den Drohnenflug. Was macht die Arzneimittelzustellung per Drohne schwierig? Drohne kaufen und das zu versendende Päckchen Paracetamol dranhängen? Ganz so einfach gestaltet sich die Drohen-Arzneimittellieferung nicht. Eine Drohnen-Flugverordnung regelt genau, wie hoch der Medikopter fliegen darf und vor allem, welche Gebäude er nicht überfliegen darf. Die Drohnen-Flugverordnung verbietet, dass – ohne Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde – Drohnen über Menschenansammlungen, Krankenhäuser, Botschaften, Konsulate, Bahnanlageneinheiten, Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Justizvollzugsanstalten fliegen – und derartige Einrichtungen sind ebenso wie Menschen in Städten nun nicht gerade selten. 



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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