BPhd beim Apothekertag

Brauchen Apotheker Erste-Hilfe-Kurse?

Düsseldorf - 15.09.2017, 15:30 Uhr

Max Willie Georgi: Ersthelferausbildung soll obligatorisch für angehende Apotheker sein. (Foto: DAZ / Schelbert)

Max Willie Georgi: Ersthelferausbildung soll obligatorisch für angehende Apotheker sein. (Foto: DAZ / Schelbert)


Obligatorische Erste-Hilfe-Kurse für Pharmaziestudierende während des praktikumsbegleitenden Unterrichts wird es auch künftig nicht geben. Mögen die Landesapothekerkammern sie auch für sinnvoll halten – darum kümmern möchten sie sich offenbar nicht. Das zeigt ein Antrag, den die Pharmaziestudierenden über die Apothekerkammer Westfalen-Lippe beim Deutschen Apothekertag eingebracht hatten.

„Wir sind enttäuscht, dass sich die Apothekerkammern so negativ zu unserem Antrag geäußert haben“, erklärt Max Willie Georgi. Als amtierender Präsident des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) hatte er sich beim diesjährigen Apothekertag in Düsseldorf für eine verpflichtende Ersthelfer-Ausbildung der angehenden Apotheker im Rahmen des dritten Ausbildungsabschnitts eingesetzt. Doch der über die Apothekerkammer Westenfalen-Lippe eingebrachte Antrag des pharmazeutischen Nachwuchses schaffte es nicht bis zur Abstimmung. Nach „eher negativ belasteten Diskussionen“, so Georgi, zog Westfalen-Lippes Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening, den Antrag kurzum zurück. 

Apothekerkammern: Ersthelferkurse sind sinnvoll, aber wohl ihre Aufgabe

Drei Kammerpräsidenten – Dr. Günther Hanke (Baden-Württemberg), Magdalene Linz (Nordrhein) und Ursula Funke (Hessen) – nahmen zum Antrag Stellung. Hanke argumentierte: „Es ist mehr als sinnvoll, dass ein Apotheker einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert“. Nur: Bei 250 PhiPs in den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen, wie beispielsweise in Tübingen, sei es schlichtweg unmöglich, einen Erste-Hilfe-Kurs anzubieten. „Das kann die Kammer nicht leisten“, erklärte Hanke. Der praxisbegleitende Unterricht würde so „völlig überfrachtet, ein guter Kurs zur Ersten Hilfe beansprucht mehrere Stunden, ich sehe mich nicht in der Lage, für 250 Studenten das in sinnvollem Maß anzubieten“, sagte Hanke.

Dass es doch funktioniert, zeigt die Praxis. Der BPhD hatte den Antrag über die Landesapothekerkammer Westfalen-Lippe an die Hauptversammlung der deutschen Apotheker herangetragen, „weil Westfalen-Lippe die Erste-Hilfe-Ausbildung bereits in den praxisbegleitenden Unterricht integriert“, erklärt Georgi. Und zwar findet diese an den beiden Samstagen des PJ-Theorieblocks statt.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

Schande ... aber für wen...

von Dr. Christoph Klotz am 18.09.2017 um 13:04 Uhr

Mag es ein Schande oder ein Managementunvermögen der Kammern sein, aber ... lassen wir die Bedenkenträger doch argumentieren. In diesem Fall halt 3 Kammerspitzen.
Die eigentliche Schande ist doch, dass sich in diesem Punkt wieder einmal gezeigt hat, dass die Delegierten des DAT mehr Claqueure denn ein vollwertiges berufspolitisches Parlament sind. Wenn die Manipulationsmasse so einfach zu dirigieren ist, dann muss sich die ABDA auch keine Gedanken machen, wenn sie mal eben Anträge in Ausschüssen beerdigt.
Leider muss man den Delegierten vorwerfen - ja leider in toto -dass sie sich schlecht auf den DAT vorbereitet haben und nur dürftige Sachkenntnis mitbringen. Wäre es anders, kämen andere Abstimmungergebnisse zustande. In diesem Fall hätte der Antrag dann eine Mehrheit gehabt.

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AW: Schande ... aber für wen

von Florian Becker am 18.09.2017 um 15:54 Uhr

Waren Sie denn beim DAT Kollege Klotz?
Zumindest kann ich mich nicht an eine Wortmeldung Ihrerseits zu dem Thema erinnern.
Und wenn nicht, dann sollten Sie vielleicht wenigstens den Artikel lesen.
Der Antrag wurde zurückgezogen, die Delegierten hatten also überhaupt keine Möglichkeit, abzustimmen.

AW: Schande ... aber für wen

von Julia L. am 20.09.2017 um 23:04 Uhr

Ja, Herr Becker, der Antrag wurde zurückgezogen, da er andernfalls einstimmig abgelehnt worden wäre. Die "Diskussion" zeigte eindeutig, dass die Kammern nicht bereit wären Erste-Hilfe-Kurse anzubieten und den Antrag demnach abgelehnt hätten.
Traurig ist die ganze Sache nichtsdestotrotz. Die Kammern fühlen sich nicht verantwortlich und wollen die Verantwortung auf Andere abwälzen, egal ob es für die Ausbildung angehender Apotheker sinnvoll ist oder nicht.
Das ist wie der Antrag zur Evaluation des Studiums: Wer ist dafür zuständig, wenn nicht die Kammern und die Standesvertretung allgemein? Wie ist es möglich, diese Verantwortung nicht dort zu sehen? Und wer wäre überhaupt imstande das durchzusetzen und die Ausbildung zu verbessern?

Einfach traurig!

Die Studierenden zeigen Initiative und die meisten Kammern treten das mit Füßen, ohne den Studierenden entgegen zu kommen. Der Kampf geht weiter. Ohne Worte!

AW: Schande ... aber für wen

von Dr.C.M. Klotz am 21.09.2017 um 1:47 Uhr

Klar hatten die Delegierten eine Chance. Wenn ich dagewesen wäre, wäre sicher ein passender Kommentar von mir gekommen. Wenn die Delegierten nicht so dikussionsfaul gewesen wäre und sich nicht von den drei Kammerpräsidenten hätten einseifen lassen, ja dann wäre es nicht zu dem komischen Procedere gekommen, von dem man mir berichtet hat.
Normalerweise rettet ma solche Anträge durch einen Verweis in den Ausschuss, wo zwar auch die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die ABDA Anträge beerdigt, aber eben eine Restchance besteht, dass sich vielleicht ein Stimmungswandel entwickelt. Diesen Rettungsanker hat Overwiening gar nicht erst versucht. Meines Wissens ist der Antrag nicht zurückgezogen worden, sondern Overwiening hat einen viel blamableren Weg gewählt: Sie hat den Antrag gestellt zum nächsten Tagesordnungspunkt überzugehen, was natürlich einem Rückzug gleichkommt. Wie Banane ist das denn? Hat Overwiening kein Stehvermögen und streicht opportunistisch die Segel?
Alle Delegierten, die diese Posse mitgetragen haben, sollten am besten den Begriff Heilberufler im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Apotheker/innen streichen. Sie haben nichts von der intrinsischen Philosophie des Heilberuflers begriffen.
Wie auch, die ABDA lebt es ja nicht vor. Da herrscht doch eher der Eindruck vor, dass der Begriff des Heilberuflers berufspolitisch missbraucht wird, um futuristische Pründe zu generieren und abzusichern.

AW: Schande ... aber für wen

von dr.c.m.klotz am 21.09.2017 um 2:09 Uhr

Nachtrag: Gäbe es einen beruflichen Konsens über die intrinsische Philosophie des Heilberuflers im Berufsstand, dann hätte der Antrag den Wert einer Selbstverständlichkeit erreicht und es wäre nur noch um die Optimierung des Wie gegangen.
Siehe Ausschussarbeit. Wären die Delegierten vorbereitet gewesen, hätten Sie eine Ahnung gehabt, was woanders mit welchem Erfolg und welcher Selbstverständlichkeit läuft. Die Drei Kammerpräsidenten hätten sich dann mit ihren Wortbeiträgen selbst deklassiert. So geht ein Jahr für die Umsetzung verloren und BPhD-Präsident Max Georgi übt sich zu Unrecht in Demut und Bescheidenheit, anstatt den Schnarchnasen die Leviten zu lesen.

Kein Erste-Hilfe-Kurs für Heilberuf?

von Cornelius Zink am 18.09.2017 um 11:25 Uhr

Das ist in der Tat eine Schande! Die Kammern sollten massives Interesse an diesem Antrag haben, denn wie die Kammern wissen handelt es sich um einen Heilberuf mit viel Kontakt zu Menschen!
In Skandinavien gibt es Erste-Hilfe als Schulfach und in Deutschland interessieren sich nicht mal die Vertreter eines Heilberufs dafür.
Nicht für 250 Teilnehmer möglich? Das ist eine einfach Ausrede! Wo eine Will ist, ist auch ein Weg. Wie wäre es einen Erste-Hilfe-Kurs schon ins Studium zu integrieren?
Da zeigt der Nachwuchs schon Initiative und so gehen die Kammern damit um. Da wundert es mich persönlich nicht, dass es ein Nachwuchsproblem gibt. Mäßige Bezahlung, mäßige Arbeitszeiten, mäßige Standesvertretung...Die wenigsten Pharmazie-Absolventen halten sich für mäßig (zu Recht), warum also sollten sie das Ganze also mitmachen?

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