DAZ-Tipp aus der Redaktion

Wer darf was wo wann abgeben?

Stuttgart - 07.09.2017, 14:20 Uhr

Um „Grenzbereiche der Rezeptpflicht“ geht es in der aktuellen Ausgabe der DAZ. (Foto: nmnac01 / stock-adobe.com)

Um „Grenzbereiche der Rezeptpflicht“ geht es in der aktuellen Ausgabe der DAZ. (Foto: nmnac01 / stock-adobe.com)


Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen deutsche Apotheker nur unter sehr strengen Bedingungen ausnahmsweise ohne vorliegendes Rezept abgeben. Andere Länder sind da deutlich weniger rigide, mancherorts darf der Apotheker sogar selbst verordnen. Ein Beitrag in der aktuellen Ausgabe der DAZ zeigt exemplarisch solche „Grenzbereiche der Rezeptpflicht“.

Nur wenn der verschreibende Arzt den Apotheker über die Verordnung unterrichtet hat (z.B. telefonisch), der Apotheker sich der Identität des Verordners versichert hat (etwa weil er ihn persönlich kennt) und die Abgabe des Arzneimittels keinen Aufschub duldet, darf in Deutschland ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne vorliegendes Rezept abgegeben werden. Es muss aber „unverzüglich“ nachgereicht werden, schreibt die Arzneimittelverschreibungsverordnung vor. In Österreich dagegen gibt es den sogenannten „Notfall-Paragrafen“, der dem Apotheker erlaubt, „in besonderen Notfällen Arzneimittel auch ohne Vorliegen eines Rezeptes abzugeben; jedoch nur in der kleinsten im Handel erhältlichen Packung“ (§ 6 Abs. 4 Rezeptpflichtgesetz). Dabei ist es dem Apotheker als akademischem Heilberuf überlassen, den besonderen Notfall zu definieren.

Dr. Benjamin Wessinger, Chefredakteur der DAZ

In Großbritannien dagegen können Apotheker eine Zusatzausbildung absolvieren und anschließend als „unabhängige Verordner“ (independent subscriber) bestimmte Arzneimittel für bestimmte Krankheiten verschreiben.

Genauso uneinheitlich wie die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept ist in Europa auch die Rezeptpflicht selbst geregelt. Bei allen nicht zentral zugelassenen Arzneimitteln entscheiden die Mitgliedstaaten, ob ein Wirkstoff für die Selbstmedikation zugelassen wird oder nicht. Und während die Abgabe ohne vorliegende Verschreibung bei uns sehr rigide gehandhabt wird, sind dafür auffallend viele Arzneimittel ohne Rezept in der Apotheke erhältlich.

Der Artikel „Grenzbereiche der Rezeptpflicht“ in der aktuellen Ausgabe der DAZ zeigt exemplarisch, welche Regelungen für die Verschreibungspflicht in verschiedenen europäischen Ländern gelten – und welche Ausnahmen es gibt.

Außerdem in der aktuellen DAZ

„Kann Spuren von Nüssen enthalten“: Viele Nahrungsmittelallergien verändern sich im Laufe des Lebens, manche verschwinden auch wieder. Anders ist das bei einer Allergie gegen Erdnüsse, die meist lebenslang bestehen bleibt. Dazu kommt, dass sie oft besonders ausgeprägt ist, so dass schon kleinste Allergen-Dosen zu lebensbedrohlichen Symptomen führen können – und Spuren von Erdnüssen auch in eigentlich „unverdächtigen“ Lebensmitteln enthalten sein können. Erdnuss-Allergikern macht nun eine Studie Hoffnung, dass eine orale Immuntherapie die Allergie heilen könnte. Doch in Deutschland ist sie bisher nur im Rahmen von Studien erhältlich.

„Pharmako-logisch Update: Abhängigkeit und Sucht“: Prof. Dr. Thomas Herdegen frischt Ihr Wissen über die Entstehung von Abhängigkeiten und die Behandlung von Suchterkrankungen auf. Dabei beschreibt er neue Einblicke in die „Suchtmaschine“ und aktuelle Therapiestrategien – inklusive E-Zigarette und warum medizinisches Cannabis nicht süchtig macht.


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