DocMorris-Automat

Hüffenhardt-Prozesse ziehen sich in die Länge

Mosbach/Karlsruhe - 30.08.2017, 13:05 Uhr

Bislang sind nur einstweilige Verfügungsverfahren abgeschlossen: Bis in Sachen Hüffenhardt rechtskräftige Urteile stehen, dürfte es noch lange dauern. (Foto: diz)

Bislang sind nur einstweilige Verfügungsverfahren abgeschlossen: Bis in Sachen Hüffenhardt rechtskräftige Urteile stehen, dürfte es noch lange dauern. (Foto: diz)


Nachdem der Landesapothekerverband Baden-Württemberg Mitte August Klage gegen den Arzneimittel-Abgabeautomaten von DocMorris eingereicht hat, gab das Gericht nun den Termin für eine mündliche Verhandlung im November bekannt. Bei einem zweiten Verfahren um die Betriebserlaubnis des Automaten wird es wohl erst im nächsten Jahr zum Showdown kommen.

Nachdem die lokale Apotheke vor wenigen Jahren geschlossen hatte, hat die niederländische Versandapotheke DocMorris im April im baden-württembergischen Dorf Hüffenhardt einen Arzneimittel-Abgabeautomat mit Videoberatung installiert. Doch nicht nur nach Ansicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist der Automat rechtswidrig: Auch der Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg hat Mitte August vor dem Landgericht Mosbach Klage gegen das Konstrukt eingereicht. Wie das Gericht nun bekannt gab, hat es für den 16. November um 11 Uhr einen ersten öffentlichen Termin angesetzt. „Der Kläger macht gegen die Beklagte, die über eine niederländische Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln verfügt und in 74928 Hüffenhardt eine pharmazeutische Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe für den Publikumsverkehr initiiert hat, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts. 

Der LAV argumentiert, dass DocMorris ohne die nötige Erlaubnis einen Apothekenteilbetrieb unterhalte, sich der behördlichen Überwachung entziehe und hierdurch Vorteile gegenüber Wettbewerbern erziele. DocMorris wendet ein, dass in dem Geschäftsraum in Hüffenhardt „ein Arzneimittelversand mit anschließender automatisierter Arzneimittelausgabe“ angeboten werde, erklärt das Landgericht.

Mehrere einstweilige Verfügungen hatte DocMorris in Mosbach schon einstecken müssen: Wie der LAV waren auch mehrere selbstständige Pharmazeuten gegen die Versandapotheke vorgegangen, da sie gleichfalls Wettbewerbsverletzungen geltend gemacht haben. Offenbar hat DocMorris diese Verfahren aufgegeben: Auf Nachfrage erklärte das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass gegen die einstweiligen Verfügungen keine Berufungen eingelegt wurden. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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