Apotheker fälschte Rezepte

Bewährungsstrafe wegen Selbstjustiz aus Kassen-Frust

Bonn - 24.08.2017, 17:45 Uhr

Da die AOK Rheinland/Hamburg ihm Rezepte nicht voll erstattete, griff ein Apotheker zu illegalen Mitteln. (Foto: Sket)

Da die AOK Rheinland/Hamburg ihm Rezepte nicht voll erstattete, griff ein Apotheker zu illegalen Mitteln. (Foto: Sket)


Da ihm die AOK Rheinland/Hamburg Rezepte nicht voll erstattet hat, griff ein Apotheker zur Selbstjustiz – und fälschte Rezepte: Er ergänzte sie um teure Arzneimittel, die weder verschrieben noch ausgehändigt worden waren. Das Amtsgericht Bonn verurteilte ihn nun zu einer Haftstrafe auf ein Jahr und acht Monate auf Bewährung.

Offenbar aus Frust über Retaxationen griff ein Apotheker aus Nordrhein-Westfalen zu illegalen Mitteln – und wurde vom Amtsgericht Bonn am gestrigen Mittwoch zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt (Az. 653 LS 26/17). Außerdem muss er eine Geldbuße von 3000 Euro an die Aktion „Deutschland hilft“ zahlen. Laut Gerichtssprecherin hatte der Pharmazeut Rezepte gefälscht, indem er sie um teure Präparate ergänzte.

Die Kosten für die sechs Arzneimittel, die er zwischen März 2015 und Januar 2016 bei der AOK Rheinland/Hamburg abrechnete, beliefen sich auf Summen zwischen 1122 und 9374 Euro – insgesamt ein Schaden von rund 24.000 Euro. „Ihm ist das Geld ausgezahlt worden, obwohl er kein entsprechendes Medikament verkauft hat“, erklärt die Sprecherin. Dies sei dann irgendwann aufgeflogen, als die AOK stutzig wurde: Teilweise handelte es sich um Krebsmittel für Patienten, die gar keinen Krebs hatten.

„Eine Art Revanche“

Der Schaden wurde zwischenzeitlich vom Apotheker wiedergutgemacht. „Er war voll geständig in der Hauptverhandlung“, erklärt die Sprecherin. Vor Gericht habe er angegeben, dass er ein gutes Einkommen habe – aber sich oft über die Krankenkasse geärgert hätte. „Vielleicht war es eine Art Revanche“, zitiert die Gerichtssprecherin den Apotheker. „Das ist nicht rechtens – das ist Betrug“, betont die Sprecherin.

Seine Apotheke führt er weiter – nach eigenen Angaben des Pharmazeuten führten die Fälschungen bislang nicht zu standesrechtlichen Konsequenzen. Über diese wird die Kammer entscheiden, wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist. Der Verteidiger hatte lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen je 100 Euro gefordert, während die Staatsanwaltschaft zwei Jahre auf Bewährung beantragt hatte. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Eine Anfrage an den Verteidiger des Apothekers blieb zunächst unbeantwortet. 


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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