Medikamentenabhängigkeit

Frauen missbrauchen Arzneimittel häufiger

Berlin / Stuttgart - 21.08.2017, 16:15 Uhr

Schmerz- und Beruhigungsmittel: Die häufigsten Fehlgebräuche bei Arzneimitteln (Foto: dpa)

Schmerz- und Beruhigungsmittel: Die häufigsten Fehlgebräuche bei Arzneimitteln (Foto: dpa)


Benzodiazepine, Z-Substanzen, Schmerzmittel – sie führen die Liste der missbräuchlich eingenommenen Arzneimittel in Deutschland an. Die Bundesregierung hat ihren jährlichen Drogen- und Suchtbericht 2017 veröffentlicht: Frauen nehmen Medikamente häufiger missbräuchlich ein als Männer, im mittleren Alter vorwiegend Schmerzmittel, später Schlafmittel und Antidepressiva.

Patienten – oder auch Nicht-Patienten – missbrauchen Arzneimittel auf unterschiedliche Weise: Sie nehmen die Medikamente in zu hoher Dosierung ein, außerhalb der zugelassenen Indikation oder über die erforderliche Therapiedauer hinaus. Laut dem Drogen- und Suchtbericht 2017 der Bundesregierung, liegt der klinisch relevante Medikamentenmissbrauch für Männer bei 4,1 Prozent und bei Frauen bei 5,5 Prozent. Heißt: Frauen greifen häufiger missbräuchlich in den Arzneimittelschrank als Männer. Somit ist die Geschlechterverteilung beim Medikamentenmissbrauch dem missbräuchlichen Konsum anderer psychoaktiver Substanzen genau entgegengesetzt.

Zu den am häufigsten missbräuchlich eingenommen Substanzgruppen zählen neben Schmerzmitteln, Benzodiazepinen und Z-Substanzen auch Hormonpräparate, Appetitzügler, Diuretika oder Stimulanzien zur körperlichen oder psychischen Leistungssteigerung. Würden im mittleren Alter zwischen 18 und 64 Jahren vorwiegend Schmerzmittel außerhalb ihrer ordnungsgemäßen Bestimmung eingenommen, steige mit zunehmendem Alter auch der Gebrauch von Schlaf- und Beruhigungsmitteln, heißt es im Bericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung.

Apotheke als Kontrollorgan bei Arzneimittelfehlgebrauch

Gerade dem unkontrollierten Gebrauch von Schlaf- und Beruhigungsmitteln kann ärztlicherseits versucht werden, entgegenzusteuern. Apotheker haben hier nur begrenzten Handlungsspielraum – sie können lediglich beraten und bei offensichtlichem Arzneimittelmissbrauch die Abgabe des Medikaments verweigern. Diese Kontrollfunktion und Beratungspflicht vernachlässigen Versandapotheken häufiger. Das zeigten Testkäufe regelmäßig in der Vergangenheit.

Die Prävalenzwerte des wöchentlichen Schmerzmittelgebrauchs stiegen seit 1995 bei Männern von 9,6 auf 14,6 Prozent, bei Frauen von 14,3 auf 21,2 Prozent. Der wöchentliche Gebrauch von Schlaf- und Beruhigungsmitteln sank dagegen von 4,6 Prozent auf 1,9 Prozent bei Männern, bei Frauen von 6,4 Prozent auf 3,5 Prozent. Der Drogen- und Suchtbericht empfiehlt: „Aufgrund des Abhängigkeitspotenzials sollten Benzodiazepine und Z-Substanzen nur nach der sogenannten `4-K-Regel` angewendet werden.“

4-K-Regel

  • Klare Indikation
  • Korrekte Dosierung
  • Kurze Anwendung
  • Kein schlagartiges Absetzen des Arzneimittel

Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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