Bei Nichtabgabe der Rabattarznei

Vertragsstrafe statt Nullretax

Stuttgart - 18.08.2017, 17:40 Uhr

Die AOK plus will Nullretaxation und diesbezügliche Auseinandersetzungen wegen
Nichtbeachtung der abgeschlossenen Rabattverträge vermeiden. (Foto: dpa)

Die AOK plus will Nullretaxation und diesbezügliche Auseinandersetzungen wegen Nichtbeachtung der abgeschlossenen Rabattverträge vermeiden. (Foto: dpa)


Gibt eine Apotheke ohne triftigen Grund nicht das  Rabattarzneimittel sondern ein anderes ab, retaxieren die Kassen auf Null – und zwar mit Rückendeckung des  Bundessozialgerichts, das dieses Vorgehen 2013 für rechtmäßig befunden hat. Dass es auch anders geht, zeigt die AOK Plus in Sachsen und Thüringen. 

Die Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels führt nach wie vor in den meisten Fällen zum Nullretax. Der gelegentlich geäußerte Wunsch, dass doch nur der tatsächlich entstandene Schaden abgesetzt werden möge, ist in der Praxis kaum erfüllbar. Denn dafür müssten die Kassen die Preise offenlegen. Einen anderen Weg geht die AOK Plus in Sachsen und Thüringen. Sie hat mit den dortigen Apothekerverbänden im Arzneimittelversorgungsvertrag nämlich eine Vertragsstrafe vereinbart. Im dortigen Arzneimittelversorgungsvertrag heißt es:


„Kommt die Apotheke der Verpflichtung zur Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels nicht nach, so hat die AOK PLUS für jeden Fall des Verstoßes den  Anspruch auf eine pauschalierte Vertragsstrafe in Höhe von 6,17 EUR. Die AOK PLUS ist daher berechtigt, den abgerechneten Bruttobetrag für das abgegebene Mittel um 6,17 EUR zu kürzen. Der Absetzungsbetrag darf die Kosten des abgegebenen Mittels jedoch nicht überschreiten. Bei Änderungen des Apothekenabschlags passt sich der Kürzungsbetrag entsprechend an.“


Das heißt, missachtet eine Apotheke den Rabattvertrag, werden anstatt einer Nullretaxation 6,17 von der Rechnung abgezogen. Neu ist diese Regelung nicht. Der Vertrag gilt bereits seit 2011. Andere AOKs interessieren für diesen Weg offenbar nicht. Der AOK Plus ist ein solches Interesse jedenfalls nicht bekannt. Überspannen sollten Apotheker die Vertragsstrafen-Reglung allerdings nicht: Notorische Nichtbeachter, die dachten, sich „freikaufen“ zu können, kamen mit 6,17 Euro nicht davon, sagte eine AOK-Sprecherin gegenüber DAZ.online. Hier habe es sogar schon empfindliche Vertragstrafen gegeben. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Richtiger Weg!

von Carsten Moser am 21.08.2017 um 9:26 Uhr

Man kann festhalten, dass das für beide Seiten genau der richtige Weg ist. Ich hoffe, es gibt bald analoge Entwicklungen in den restlichen Bundesländern.

(Allein der Glaube fehlt mir, dass die privaten Abkassier-Stellen auf ihre gerichtlich geschenkte Möglichkeit der Abzocke verzichten .... )

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