Zyto-Apotheken

Laumann will Apothekenüberwachung intensivieren

Berlin - 18.08.2017, 11:50 Uhr

Karl-Josef Laumann, neuer Gesundheitsminister in NRW, will die Apothekenüberwachung verschärfen. (Foto: MAGS.NRW)

Karl-Josef Laumann, neuer Gesundheitsminister in NRW, will die Apothekenüberwachung verschärfen. (Foto: MAGS.NRW)


Nachdem die Ausmaße des Bottroper Zyto-Skandals immer deutlicher werden, will NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann jetzt die Schwerpunkte der Apothekenüberwachung in Nordrhein-Westfalen neu ordnen. Dazu erging jetzt ein Erlass an die für die Apothekenüberwachung zuständigen Kreise und kreisfreien Städte.

Schon seit Ende vergangenen Jahres sitzt der Apotheker aus Bottrop, dem vorgeworfen wird, mehr als 60.000 Infusionen gestreckt oder gegen Hygiene- und Dokumentationsvorschriften verstoßen zu haben, in Untersuchungshaft. Der Fall beschäftigt seitdem Medien und Patienten. Zuletzt berichteten das ARD-Magazin „Panorama“ sowie das Recherche-Büro Correctiv, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer Ermittlungen von bundesweit rund 3.700 betroffenen Patienten ausgehe.  Immer wieder wurden Rufe laut, die Kontrollen der Zyto-Apotheken müssten besser werden – und auch unangekündigt erfolgen.

Nun ist NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) tätig geworden. Wie sein Haus mitteilt, wird die Apothekenüberwachung in Nordrhein-Westfalen neu geordnet und einer intensiveren amtlichen Überwachung zugeführt. Grundsätzlich gibt es zur Überwachung und zur Probenahme Vorgaben im Arzneimittelgesetz (§ 64 und § 65 AMG). Doch die Überprüfungen selbst sind Ländersache und somit variieren die Gepflogenheiten zwischen den einzelnen Bundesländern. Die in NRW für die Apothekenüberwachung zuständigen Kreise und kreisfreien Städte erhielten nun einen Erlass des Ministers.

Kriterien für unangemeldete Inspektionen

Als Kriterien für unangemeldete Inspektionen sind demnach insbesondere Personalkontrollen und die Herstellung von Infusionsarzneimitteln zu berücksichtigen. Außerdem wurden Regelungen zu Kriterien für die amtliche Probennahme und -untersuchung getroffen. Die Vorgaben sollen unter anderem eine gleichmäßige Durchführung der Überwachung sicherstellen. Details konnte das Ministerium auf Nachfrage von DAZ.online noch nicht beantworten.

Bislang ist es die Regel, dass Kontrollen bei der patientenindividuellen Parenteraliazubereitung im laufenden Betrieb angekündigt werden. So sehen es auch die „Grundsätze der Apothekenüberwachung“ der Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-,Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) vor. Dahinter stecken praktische Erwägungen.

Laumann, der sich als ehemaliger Patientenbeauftragter vermutlich besonders in der Pflicht sieht, ist jedenfalls überzeugt, auf dem richtigen Weg zu sein:  „Der Erlass ist ein wichtiger Beitrag für einen noch besseren Gesundheitsschutz der Bevölkerung“, erklärte er. „Gerade Patientinnen und Patienten, die eine medikamentöse Krebstherapie erhalten, müssen darauf vertrauen können, dass sie die richtigen Arzneimittel in der richtigen Zusammensetzung erhalten. Die Behörden sollten daher von ihren Kontrollrechten umfangreich Gebrauch machen“.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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