DAT 2017 in Düsseldorf

Was steckt hinter den Anträgen zum Apothekertag?

Süsel - 16.08.2017, 15:30 Uhr


Die ABDA hat die Anträge zum Deutschen Apothekertag an ihre Mitgliedsorganisationen verschickt. Was steckt hinter den Anträgen zum Deutschen Apothekertag 2017? Hinter einigen Anträgen verbergen sich wichtige Vorgeschichten oder versteckte Probleme. Hier eine Auswahl.

Das Antragsheft zum Deutschen Apothekertag 2017 enthält wie immer erwartete Anträge zu wichtigen politischen Zielen (Rx-Versandverbot, Rechtssicherheit für honorierte Dienstleistungen) und zu bekannten Dauerthemen (Subsidiaritätsprinzip, Prävention, Abschaffung der Importquote). Hinzu kommen viele gute (oder zumindest gut gemeinte) Ideen für die Praxis. Erfahrungsgemäß trennt die Hauptversammlung Spreu und Weizen. Doch bei einigen Anträgen erscheint es sinnvoll, auf ihre Hintergründe und ihre Vorgeschichte aufmerksam zu machen.

Lieferengpässe

Angesichts des pharmazeutischen Alltags ist der Leitantrag für Maßnahmen gegen Lieferengpässe offenbar dringend geboten. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Begrenzung der Rabattverträge. Problematisch erscheint allerdings die große Zahl der auszunehmenden Wirkstoffe, die in der Begründung erwähnt werden. Rabattverträge für Zytostatika abzuschießen, ist Teil eines politischen Kompromisses, mit dem solche Verträge auf Apothekenebene beendet wurden. Einen solchen Kompromiss anzugreifen, während er sich noch in der Umsetzung befindet, erscheint politisch problematisch. Auch eine generelle Ausnahme für Antibiotika überzeugt wenig. Denn einige gängige Antibiotika, die typischerweise einmalig verordnet werden, bereiten weniger Probleme als manche Arzneimittel für Chroniker, die mühsam eingestellt werden müssen. Der Antrag dürfte umso erfolgreicher umzusetzen sein, je enger die Ausnahmeliste definiert wird. Eine treffende Formulierung für solche Ausnahmen könnte dem Antrag daher dienen. Letztlich geht es um ein Signal, langfristig geschicktere Alternativen für eine Zeit nach den Rabattverträgen zu entwickeln.

Parenteraliaversorgung

Seit fünf Jahren überfällig ist dagegen der Antrag zur Parenteraliaversorgung, den die Apothekerkammer Baden-Württemberg nun stellt. Seit die Apothekenbetriebsordnung 2012 geändert wurde, dürfen Apotheken mit „normaler“ Rezepturausstattung keine Parenteralia mehr herstellen. Dagegen ist die schon früher eingeführte Ausnahme für den Bezug von Arzneimitteln über eine andere Apotheke auf Zytostatikazubereitungen beschränkt. Doch warum sollen weniger problematische Parenteralia noch strenger geregelt sein als Zytostatika? Der Antrag fordert nun, was schon 2012 konsequent gewesen wäre, nämlich den Bezug über eine andere Apotheke für alle Parenteralia zuzulassen. Diese ärgerliche Regelungslücke hat letztlich dazu geführt, dass in der Öffentlichkeit zeitweilig der Eindruck entstand, einige Formen der Spezialversorgung seien nur über Versandapotheken möglich.

Ein weiterer Antrag der Apothekerkammer Baden-Württemberg zielt darauf, eine ähnliche Lücke zu schließen, die aufgrund der Änderungen von 2012 im Betäubungsmittelrecht entstanden ist. Apotheken sollten auch parenterale Zubereitungen, also auch befüllte Schmerzpumpen, zur Versorgung in dringenden Fällen an andere Apotheken abgeben dürfen.

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Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

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