Retaxfall

Falscher Faktor bei Sonder-PZN ein bedeutender Formfehler?

Stuttgart - 10.08.2017, 12:21 Uhr

In der Verwirrung um einen Lieferengpass druckte eine Apotheke versehentlich den falschen Faktor auf das Rezept. (Foto: picture alliance / dpa Themendienst) 

In der Verwirrung um einen Lieferengpass druckte eine Apotheke versehentlich den falschen Faktor auf das Rezept. (Foto: picture alliance / dpa Themendienst) 


Mit der Neufassung des Rahmenvertrags aus dem vergangenen Jahr sollte eigentlich das Problem der Nullretaxe wegen „unbedeutender Formfehler“ größtenteils aus der Welt geschafft werden. Doch die Praxis zeigt: Kassen verweigern immer noch die Erstattung in Fällen, in denen weder ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, noch die Arzneimittelsicherheit gefährdet war. 

In dem aktuellen Beispiel, über das das Deutsche Apothekenportal berichtet, geht es um eine Verordnung über das Antibiotikum Unacid PD oral (Sultamicillin). Das Rabattarzneimittel der Kasse – es handelte sich um eine Verordnung zulasten der DAK-Gesundheit – war nicht verfügbar. Die Apotheke versorgte daher den Patienten mit einem Import. Dies wurde auf dem Rezept vermerkt: „nur Import lieferbar“. Zudem wurde ein Stempel aufgebracht, dass das Ganze nach Rücksprache mit dem Arzt erfolgt war, und natürlich die Sonder-PZN plus Faktor – Dokumentation dreifach und mit doppeltem Boden. Leider ist dabei ein Formfehler unterlaufen. Was war passiert? Statt dem Faktor „2“ – Rabattarzneimittel nicht lieferbar – wurde der Faktor „3“ aufgedruckt, er wird fällig wenn preisgünstige 15/15 Importe nicht lieferbar sind. Ein unbedeutender Formfehler, durch den weder der Kasse noch dem Patienten ein Schaden entstanden ist – möchte man meinen. Die DAK sah das jedoch anders und verweigerte die Erstattung. Begründung: „Keine Ersetzung durch rabattbegünstigtes Arzneimittel“.  

Kein Retaxgrund, wenn die Sonder-PZN gefehlt hätte

Was diese Retaxation besonders perfide macht: Hätte die Sonder-PZN mit Faktor völlig gefehlt, hätte die Apotheke laut Rahmenvertrag ein Vergütungsanspruch – der Vermerk war ja vorhanden. Und selbst ohne Vermerk und Sonderkennzeichen gesteht der Rahmenvertrag der Apotheke einen Vergütungsanspruch zu, wenn ein objektivierbarer Nachweis im Beanstandungsverfahren erbracht werden kann.  


§3  Zahlungs- und Lieferanspruch 
(1) […] Der Vergütungsanspruch des Apothekers entsteht trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung oder Belieferung dann, wenn […]
7c. die Apotheke in den Fällen des § 4 Absatz 2 Satz 2 (Nichtverfügbarkeit), des § 4 Absatz 3 Sätze 1 und 2 (Akutversorgung, Notdienst) sowie des § 4 Absatz 3 Satz 2 i. V. m. § 17 Absatz 5 ApBetrO (pharmazeutische Bedenken) dieses Vertrages

(1) entweder nur das vereinbarte Sonderkennzeichen oder
(2) nur einen Vermerk auf der Verordnung aufträgt oder
(3) im Fall, dass Vermerk und Sonderkennzeichen auf der Verordnung fehlen, einen objektivierbaren Nachweis im Beanstandungsverfahren erbringt; […].“ 


Die Apotheke hat Einspruch erhoben. Dabei weist sie zudem auf ein Lieferproblem hin, das bei dem Antibiotikum zum Abgabezeitpunkt bestand. Man sei froh gewesen, den Patienten versorgen zu können. Der richtige Faktor ergebe sich aus dem Vermerk. DAP-Retaxexperte Dieter Drinhaus befürchtet, dass sich die Kasse darauf berufen könnte, dass der Fall „aus Versehen falsch angegebener Schlüsselfaktor“ nicht explizit vertraglich geregelt und als unbedeutender Formfehler definiert ist und deshalb an ihrem Retax festhält

Mehr zur richtigen Verwendung der der Sonderkennzeichen finden Sie DAP Arbeitshilfe „Sonderkennzeichen richtig anwenden“. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

PZN Verwirrungen

von Heiko Barz am 11.08.2017 um 11:12 Uhr

Haarspalterei wurde das früher genannt. Aber da die KKassen extra Firmen ins Leben gerufen haben, die diesen Schwachsinn vorteilhaft zu bedienen hatten, so können die Kassen diese Vertragsfirmen nun nicht im Nebel stehen lassen. Da wird sofort mit dem Verlust der Arbeitsplätze argumentiert, obwohl diese von vornherein sowieso überflüssig waren. So aber wird heute in Politik und Wirtschaft gearbeitet.
Je überflüssiger eine Institution auch ist, desto stärker wird sie hervorgehoben, um deren Wichtigkeit zu untermauern.
Die Regresse in den 60er,70er und 80er Jahren waren logisch nachvollziehbar. Mit den Kassen konnte im Gespräch so manche Unklarheit ausräumt werden. Da traf man sich noch auf Augenhöhe!
Heute bemühen diese Kassen Winkeladvokaten, die Verträge zusammenstellen, welche im status nascendi schon genügend Fallstricke beinhalten, um dann diese überflüssigen Regressfunktionen in schon fast erpresserischer Manier durchführen zu können.
Die Frage ,die mich umtreibt ist, wie kamen diese Vertäge am Verhandlungstisch zustande, und wie konnten unser Funktionäre diesem Schwachsinn nachgeben?

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