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Zum 1. September wurden neue Festbeträge für sieben Festbetragsgruppen festgelegt. Darauf weist Hamburger Apothekerverein seine Mitglieder per Rundschreiben hin. Damit drohen den Apotheken zum Stichtag Lagerwertverluste. Betroffen sind unter anderem, Arzneimittel gegen HIV sowie Methotrexat.
Zum 1. September 2017 hat der GKV-Spitzenverband wieder einmal neue Festbeträge beschlossen. Diesmal sind sechs Festbetragsgruppen der Stufe 1 und eine Gruppe der Stufe 3 betroffen. In Stufe 1 geht es um die Wirkstoffe Aripiprazol, Duloxetin, Efavirenz, Methotrexat, Ziprasidon sowie Lamivudin und Zidovudin. Die beiden Letzteren bilden eine gemeinsame Gruppe. In Stufe 3 geht es um Monoaminoxidase-B-Hemmer.
Auf diese Änderungen wies der Hamburger Apothekerverein kürzlich in einem Rundschreiben hin. Wie immer in solchen Fällen erläuterte der Hamburger Apothekerverein, dass in Apotheken Lagerwertverluste entstehen können, sofern die Hersteller ihre Preise zum 1. September auf die Höhe der neuen Festbeträge absenken. Wenn die Hersteller die Preise dagegen nicht senken, könnten für die Patienten teilweise erhebliche Mehrkosten entstehen.
Weitere Ratschläge dazu enthält das Rundschreiben nicht. Doch liegt nahe, dass Apotheken ihre Lagerbestände vor dem Stichtag aufmerksam verfolgen sollten. Erfolgt ein Ausgleich durch die Hersteller wird wie immer über die Fachpresse darüber informiert.
1 Kommentar
Verantwortung für Lagewertverluste?
von Heiko Barz am 09.08.2017 um 10:46 Uhr
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