Neue Festbeträge

Vorsicht Lagerwertverluste!

Hamburg - 08.08.2017, 10:50 Uhr

Apotheker sollen ihre Lager zum Stichtag im Auge behalten, rät der Hamburger Apothekerverein. (Foto: dpa)

Apotheker sollen ihre Lager zum Stichtag im Auge behalten, rät der Hamburger Apothekerverein. (Foto: dpa)


Zum 1. September wurden neue Festbeträge für sieben Festbetragsgruppen festgelegt. Darauf weist Hamburger Apothekerverein seine Mitglieder per Rundschreiben hin. Damit drohen den Apotheken zum Stichtag Lagerwertverluste. Betroffen sind unter anderem, Arzneimittel gegen HIV sowie Methotrexat. 

Zum 1. September 2017 hat der GKV-Spitzenverband wieder einmal neue Festbeträge beschlossen. Diesmal sind sechs Festbetragsgruppen der Stufe 1 und eine Gruppe der Stufe 3 betroffen. In Stufe 1 geht es um die Wirkstoffe Aripiprazol, Duloxetin, Efavirenz, Methotrexat, Ziprasidon sowie Lamivudin und Zidovudin. Die beiden Letzteren bilden eine gemeinsame Gruppe. In Stufe 3 geht es um Monoaminoxidase-B-Hemmer.

Auf diese Änderungen wies der Hamburger Apothekerverein kürzlich in einem Rundschreiben hin. Wie immer in solchen Fällen erläuterte der Hamburger Apothekerverein, dass in Apotheken Lagerwertverluste entstehen können, sofern die Hersteller ihre Preise zum 1. September auf die Höhe der neuen Festbeträge absenken. Wenn die Hersteller die Preise dagegen nicht senken, könnten für die Patienten teilweise erhebliche Mehrkosten entstehen.

Weitere Ratschläge dazu enthält das Rundschreiben nicht. Doch liegt nahe, dass Apotheken ihre Lagerbestände vor dem Stichtag aufmerksam verfolgen sollten. Erfolgt ein Ausgleich durch die Hersteller wird wie immer über die Fachpresse darüber informiert.  


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Anpassung der Festbeträge

Zum 1. Oktober drohen Lagerwertverluste

Anpassung der Festbeträge

Drohende Lagerwertverluste zum 1. April

Neue Festbeträge

Lagerwertverluste drohen!

Neue Festbeträge machen Lagerwertanpassungen nötig

Drohender Wertverlust

Neue Festbeträge

Lagerwertverlust droht

1 Kommentar

Verantwortung für Lagewertverluste?

von Heiko Barz am 09.08.2017 um 10:46 Uhr

Verantwortung für den Lagerwertverlust der Apotheken müßten die Verursacher diese chaotischen sogenannten Rabattsystems übernehmen.
Durch die Industrierabattverträge der KKassen sind wir gezwungen, Arzneimittel, die für deren einseitigen Vorteil bei uns zwangsweise eingelagert sind, an die ewig frustrieren Patienten abzugeben und vorzuhalten.
Wir müssen diese entgleiste Kapitalverschiebung von Kassen und Herstellern mit unserem Eigentum decken.
Wenn diese nun neue Partner finden, die wiederum noch billigere Präparate in den Handel drücken wollen, müßten jene erst einmal die alten, zu ihrem Vorteil bei uns geparkten Arzneimittel, aufkaufen und können diese "Verluste" dann steuerlich abschreiben.
Das wäre der einzig richtige Weg!
Sich aber ständig des wohlgeordneten Kapitals anderer, die zwangsweise belastet werden zu bedienen, ist leider GÄNGIGE GKV Praxis und wird auch nicht durch ABDA und Verbände angezweifelt. Auch die zum größten Teil völlig ahnungslosen und desinformierten Politiker werden dann im Sinne der Parteilinien eingenordet.
Von der Seite dürfen wir also kein Verständnis für unsere existenziellen Problemfelder erwarten.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.