Arzneimittel-Informationen

Bundesländer wollen zwei Packungsbeilagen pro Arzneimittel

Berlin - 19.07.2017, 17:20 Uhr

Zahlreich aufgeführte Nebenwirkungen können Patienten verschrecken. Wie gehen Packungsbeilagen besser? Das wollen auch Apotheken im Saarland erkunden.  (Foto: Photo SG / Fotolia)

Zahlreich aufgeführte Nebenwirkungen können Patienten verschrecken. Wie gehen Packungsbeilagen besser? Das wollen auch Apotheken im Saarland erkunden.  (Foto: Photo SG / Fotolia)


Bei Packungsbeilagen ist für viele Patienten bereits die winzige Schrift ein Problem. Zumeist geht diese einher mit einer schwer zu durchdringenden Informationsflut. Selbst, wenn diese Informationen lesbar sind, sind sie oft nicht verständlich. Seit Jahren sind Änderungen im Gespräch. Prüfen will man nun, ob eine zweite kurze Beilage hilfreich sein kann. Im Saarland laufen bereits Vorbereitungen für ein Pilotprojekt, an dem auch Apotheker beteiligt sein werden.

Die Gesundheitsminister und -senatoren der Länder haben bei der Gesundheitsministerkonferenz im Juni eine Prüfbitte an das Bundesgesundheitsministerium beschlossen: Es soll sich mit der Frage befassen, ob es zielführend und rechtlich möglich ist, der aktuellen Packungsbeilage zusätzlich eine leicht verständliche Kurzform zuzulegen, um den Nutzen dieser Information für die Patienten zu erhöhen.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) begrüßt diese Pläne ausdrücklich: „Packungsbeilagen enthalten wichtige medizinische Informationen, die aber für viele Menschen schwierig zu verstehen sind. Gerade ältere Menschen werden durch die komplizierten Angaben verunsichert“, erklärt sie am heutigen Mittwoch per Pressemitteilung. „Wir müssen dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten die Beipackzettel verstehen – denn nur so erlangen sie die wichtige Kompetenz, für ihre Gesundheit richtig sorgen zu können.“

Ein Problem bei Packungsbeilagen ist, dass die pharmazeutischen Unternehmen bei ihrer Erstellung zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten müssen (§ 11 AMG). Ganz frei in der Gestaltung sind sie keinesfalls. Zugleich schreibt der Gesetzgeber vor, dass Packungsbeilagen von Arzneimitteln allgemeinverständlich, in deutscher Sprache und in gut lesbarer Schrift abgefasst sein müssen. Beide Erfordernisse unter einen Hut zu bringen, ist nicht immer einfach – aber doch erstrebenswert.

Das niedersächsische Ministerium verweist auf Studien, unter anderem der Universität Bielefeld, wonach mehr als die Hälfte der Deutschen von der Informationsflut auf Arzneimittel-Packungsbeilagen überfordert sei. Vor allem die zahlreich aufgeführten Nebenwirkungen beunruhigten sie. Gerade Menschen, die schon mehrere Arzneimittel einnehmen müssen, würden diese dann nicht richtig oder gar nicht einnehmen. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Zweite Packungsbeilage

von Hofstetter am 20.07.2017 um 16:25 Uhr

Wäre es nicht - auch aus ökologischen Gesichtspunkten - vernünftiger, gleich nur eine, kurze und verständliche Packungsbeilage einzufordern, die dann einen wie auch immer gearteten Link enthält, über den die Langversion über Internet abgerufen werden kann. Zwei Packungsbeilagen heißt: mehr Maschinen bei der Arzneimittelverpackung, mehr Energieverbrauch, mehr Papierverbrauch - und womöglich ist dann auch gleich eine dritte erforderlich, auf der der Patient in einfachen Worten lesen kann, wann er welche der beiden anderen zu lesen hat.

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